Gemeinsamer Gutachterausschuss für Böblingen und acht Schönbuchgemeinden
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
zusammen mit acht Kommunen im Schönbuch haben wir in der ersten Jahreshälfte 2020 den Grundsatzbeschluss gefasst, einen gemeinsamen Gutachterausschuss zu gründen. Dieser liefert Ihnen mit der Bodenrichtwert-Karte und dem Bericht zum Grundstücksmarkt wichtige Informationen zu Werten und Preisen, wenn Sie ein Grundstück kaufen bzw. ein Haus bauen möchten. Nun steht die rechtliche Fixierung dieses Kommunen-übergreifenden Projekts an. Daher wollen wir Ihnen heute die wesentlichen Informationen näherbringen.
Zunächst zum Geltungsbereich: Der künftige Gutachterausschuss Böblingen und Schönbuchgemeinden (GAA BB & SBG) wird für die folgenden neun Städte und Gemeinden tätig sein:
Altdorf, Böblingen, Ehningen, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Schönaich, Steinenbronn, Waldenbuch und Weil im Schönbuch. Seine gemeinsame Geschäftsstelle wird bei uns, der Stadtverwaltung Böblingen, im zuständigen Baurechts- und Bauverwaltungsamt angesiedelt.
Was macht der Gutachterausschuss?
Eine wichtige Aufgabe ist es, Bodenrichtwert-Karten zu veröffentlichen. Diese enthalten die Bodenrichtwerte und weitere erforderliche Daten, um den Wert eines Grundstücks zu ermitteln.
Der Ausschuss veröffentlicht auch einen dann gemeinsamen Grundstücksmarktbericht, der zur Transparenz auf dem Grundstücksmarkt beiträgt. Außerdem fertigt er sogenannte Verkehrswertgutachten an, die auf Grundlage des Baugesetzbuchs den Marktwert eines Grundstücks bestimmen.
Um diese Aufgaben zu erfüllen, sammelt die Geschäftsstelle die für Grundstücke in Kaufverträgen vereinbarten Preise und wertet diese aus.
Warum ein gemeinsamer Gutachterausschuss?
Seit 2017 gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Gutachterausschuss-Verordnung.
Denn unser Bundesland weist wegen der Zuständigkeit der Kommunen eine sehr große Anzahl von Gutachterausschüssen auf (ca. 1.000). Dabei ist der Landesgesetzgeber der Ansicht, dass Ausschüsse mit kleinem Zuständigkeitsbereich die gesetzlichen Aufgaben nicht vollständig bzw. in der nötigen Qualität erfüllen können. So strebt das Land verstärkt interkommunale Zusammenschlüsse an – damit die Ausschüsse ihre Aufgaben rechtssicher wahrnehmen und fachlichen Herausforderungen angemessen begegnen können.
Hinzu kommt, dass ab 2025 die so ermittelten Bodenrichtwerte zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden, wofür Ende 2022 Stichtag ist.
Weiteres Vorgehen
Um die künftige Zusammenarbeit zu besiegeln, wurde ein Regelwerk erarbeitet, das den Gemeinderäten aller beteiligten Kommunen nun bis Januar 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Es wird etwa festgelegt, mit welchen Kosten sich die Kommunen entsprechend ihrer Einwohnerzahl beteiligen und wie der laufende Betrieb später vonstattengeht.
Sobald alle Kommunen zugestimmt haben, muss diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt werden. Mit der dann erreichten Rechtssicherheit kann unser Baurechts- und Bauverwaltungsamt dann beginnen, die künftige Geschäftsstelle aufzubauen und einzurichten. Damit kann der GAA BB & SBG am 1. April 2023 seine Arbeit für die neun Kommunen aufnehmen.
All das ist ein spannendes, sicher auch herausforderndes, vor allem aber lohnendes Vorhaben – ich freue mich, dass wir diesen Weg gemeinsam mit den umliegenden Kommunen gehen!
Ihre
Christine Kraayvanger
Bürgermeisterin