Parken

Smart Parking in Böblingen: Ergebnisse der Befragung im Erprobungsgebiet Diezenhalde

Smart Parking bezieht sich auf die Nutzung digitaler Technologien um die Parkraumsuche für Bürger*innen zu verbessern. Smarte Services sollen es erleichtern, freie Parkplätze zu finden. Entsprechende Lösungen sind auch für Anwohner*innen in dicht besiedelten Wohngebieten relevant. Zur Bewertung der Parkraumsituation im Böblinger Wohngebiet Diezenhalde gab es September und Oktober 2021 eine Bürgerbefragung. Daran haben sich 146 Anwohner*innen beteiligt.
 
Struktur der Stichprobe
 
Die Befragung der Bürger*innen wurde durch die Hochschule Reutlingen (Herman Hollerith Zentrum Böblingen) gestaltet und ausgewertet. Die Stichprobe umfasst 146 Bürger*innen bzw. Haushalte mit Wohnsitz auf der Diezenhalde. Dabei sind alle relevanten Altersgruppen berücksichtigt.
 
An der Befragung haben sich ältere Personengruppen (im Alter 56 bis 65 Jahre bzw. über 65 Jahre) besonders häufig beteiligt. Daher ist die Stichprobe im Durchschnitt etwas älter als die Gesamtbevölkerung im Befragungsgebiet. Weitere soziodemographische Strukturmerkmale wurden in der Befragung nicht erfasst. Somit ist die Stichprobe für die Gesamtbevölkerung nicht repräsentativ, liefert jedoch relevante Näherungswerte für die Gesamtsituation im Wohngebiet.
 
Erfassung des Parkraum-Suchverkehrs
 
Für die Erfassung des Parkraum-Suchverkehrs ist vor allem der öffentlich verfügbare Parkraum von Bedeutung. In der Stichprobe mit 146 Teilnehmenden werden insgesamt 262 Fahrzeuge betrieben, das heißt ein hoher Prozentsatz der befragten Haushalte verfügt über mehr als ein Fahrzeug. Demgegenüber stehen in der Stichprobe insgesamt 196 private Stellplätze zur Verfügung. Ein Teil der befragten Haushalte ist folglich kontinuierlich auf die Nutzung öffentlicher Parkräume angewiesen.
 
Bei der Parkplatzsuche gaben 84 Befragte an, dass entweder ein privater Parkplatz genutzt oder bei Bedarf sofort ein öffentlicher Parkplatz auf der Diezenhalde gefunden wird. Demgegenüber benötigen 62 Befragte (= 42 Prozent der Haushalte) mehrere Minuten Fahrtzeit im Wohngebiet, um einen freien Parkplatz zu finden.
 
In dieser Teilgruppe mit Problemen bei der Findung freier Parkräume beträgt der Parkraumsuchverkehr gemäß der Befragung ca. 282 Minuten pro Tag. Daraus lässt sich in dieser Teilgruppe eine durchschnittliche Suchdauer für einen freien Parkplatz im Wohngebiet von ca. 4,5 Minuten berechnen. Eine Hochrechnung auf die Gesamtbevölkerung der Diezenhalde führt zu einem Parkraum-Suchverkehr von 9.192 Tagen im Jahr. Aus qualitativen Rückmeldungen der Befragung lassen sich unterschiedliche Ursachen identifizieren, die das beschriebene Parkraum-Suchproblem verstärken. Dazu zählt vor allem die Belastung der Parkräume auf der Diezenhalde mit Dauerparkern und Wohnmobilen.
 
Verifizierung der Befragungsergebnisse mit GPS-Tracking
 
Zur Verifizierung der Ergebnisse der Befragung ist in einer weiteren Stufe die Untersuchung objektiver Fahrdaten mit ausgewählten Bürger*innen geplant. Die Analyse wird erneut durch die Hochschule Reutlingen (Herman Hollerith Zentrum Böblingen) geleitet. Dabei erhalten interessierte Bürger*innen von der Hochschule einen sogenannten GPS-Tracker. Mit diesem lässt sich das objektive Fahrverhalten innerhalb des Wohngebiets und damit auch der Parkraumsuchverkehr messen. Ziel dieser Teilanalyse ist es, die per Befragung festgestellte Dauer für die Suche eines freien Parkraums von durchschnittlich 4,5 Minuten zu verifizieren.
 
Böblingen startet Pilotbetrieb
 
Auf dieser Basis ist für das erste Quartal 2022 der Start des Pilotbetriebs der Smart Parking-Lösung geplant. Das geplante Pilotprojekt umfasst die Anbringung optischer Sensoren (Kameras) an Laternen im Wohngebiet. Der Vorteil dieser Lösung liegt darin, dass die Sensoren über Strom aus den Laternen versorgt werden können. Außerdem lassen sich durch einen einzigen Sensor mehrere Parkräume parallel überwachen. Die Sensordaten werden lokal direkt in der Kamera verarbeitet. Daher werden im Regelbetrieb keine Bilddaten – zum Beispiel Aufnahmen von Autos, Personen oder Kfz-Schildern – weitergeleitet. Der Sensor leitet nur den Zustand des Parkraums (belegt / frei) an eine zentrale Datenbank weiter. Aus den gesammelten Daten werden LED-Signalanzeigen mit Informationen versorgt, die Parkplatzsuchende in Echtzeit auf freien Parkraum hinweisen. Darüber hinaus wird eine mobile App aus den Daten gespeist.

Parkmöglichkeiten

Parkhäuser

Böblingen ist eine Stadt mit hervorragender Parksituation. Wir haben ca. 2.000 Parkplätze in der Innenstadt.

Die folgenden Parkhäuser werden von den Stadtwerken betrieben.

Weitere Parkhäuser

  • Möbelhaus POCCO, Talstraße 7
  • Shell-Station, M. Grünzinger GmbH, Wolfgang-Brumme-Allee 22
  • KSK, Wolfgang-Brumme-Allee und Olgastraße, B+B Parkhaus GmbH
  • Mercaden, Wolfgang-Brumme-Allee 27

Parkautomaten

In der Böblinger Innenstadt gilt der Brezeltarif: Die erste halbe Stunde kostet 10 Cent
Die Gebühr für das Parken im öffentlichen Straßenraum wird ab Minute 31 bis zur Höchstparkdauervon 120 Minuten für jede weitere 3 Minuten auf 10 Cent festgesetzt.


einmal zahlen - mehrfach parken:
mit einem gültigen Parkschein kann auf allen öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheinautomaten geparkt werden

Stand 01.01.2019

Parkscheibe

In Böblingen ist die Parkraumbewirtschaftung in aller Regel mit Parkscheinautomaten geregelt. Der Brezeltarif ermöglicht ein bequemes und kostengünstiges Parken in der Innenstadt. Für 10 Cent kann eine halbe Stunde geparkt werden.
An einigen Stellen ist das gebührenfreie Parken mit Parkscheibe erlaubt. Die Parkscheibe ist ein offizielles Verkehrszeichen im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Mit der Parkscheibe darf die jeweils ausgewiesene Höchstparkdauer nicht überschritten werden. Die einzustellende Zeit ist immer die Ankunftszeit, bei Ankunft z.B. um 11.10 Uhr darf die Ankunftszeit auf die nächste halbe Stunde, also 11.30 Uhr, eingestellt werden. 

Bei kalten Temperaturen ist die Funktionsfähigkeit der Parkscheinautomaten leider häufiger als üblich eingeschränkt. Vielen Verkehrsteilnehmern ist nicht bekannt, dass die Parkscheibe auch dann ausgelegt werden muss, wenn im Bereich eines Parkscheinautomaten geparkt wird, der defekt ist. Auch hier muss die Ankunftszeit eingestellt und die Höchstparkdauer eingehalten werden. Wer dies nicht beachtet, riskiert eine gebührenpflichtige Verwarnung. Wer keine Parkscheibe mitführt, darf an diesen Plätzen nicht parken.

Neuordnung des Parkraums im Stadtgebiet

Das Parken im Böblinger Stadtgebiet und insbesondere in Wohngebieten, im Bereich der örtlichen Nahversorgung sowie vor und bei öffentlichen Einrichtungen ist oftmals eine Herausforderung: Für Anwohner*innen ebenso wie für Gäste, die Rettungs- und Hilfsdienste wie Feuerwehr und Notarzt oder etwa Ver- und Entsorger wie Lieferdienste oder die Müllabfuhr (siehe Plan (3,366 MiB)).

Beschwerden bei der Stadtverwaltung

Immer wieder gehen deshalb Beschwerden bei Ordnungsamt und Bürgerreferat ein, dass falsch abgestellte Fahrzeuge ein Durchkommen erschweren oder unmöglich machen.
Auch die genannten Rettungs- und Hilfsdienste geben regelmäßig eine Rückmeldung zu Falschparkern und Engstellen, die im Einsatz wertvolle Minuten kosten können. Oftmals bleiben auch Mülltonnen nicht geleert an Einfahrten stehen. Regelmäßig nimmt deshalb der kommunale Ordnungsdienst diese Bereiche in Augenschein. Kann anfangs noch mit Hinweiszetteln verwarnt werden, werden bei wiederholten Verstößen oder bei Verstößen mit Gefährdung Bußgelder fällig.

Neuordnung des Parkraumes in den Stadtteilen

Sukzessive werden deshalb im Stadtgebiet einzelne Quartiere verkehrsrechtlich überprüft und neu geordnet. Das heißt: die bestehende Beschilderung wird überprüft, gegebenenfalls angepasst oder ergänzt. Das Ordnungsamt macht nun dabei auch an besonders kritischen Stellen kenntlich, was per Gesetz ohnehin gilt: Ein Parkverbot, wenn die verbleibende Restfahrbahnbreite weniger
als drei Meter beträgt. In der Vergangenheit war dies beispielsweise auf dem Flugfeld und in einem Teil des Gewerbegebiets Hulb der Fall. Auch defekte Schilder oder verblasste Markierungen werden erneuert.

Ab Mitte April: Neuordnung im Wohngebiet zwischen Stuttgarter Straße und Zeppelinstraße

Ab Mitte April beginnt das Ordnungsamt nun mit dem Straßenbaulastträger das Gebiet zwischen Stuttgarter Straße und Zeppelinstraße zu ordnen. Das genaue Gebiet sowie die neuen Parkregelungen können dem Plan entnommen werden. Enge Straßen, Engstellen, erschwerte Zufahrten von Rettungs- und Hilfsdiensten sowie Bürgerbeschwerden sind hier konkrete Auslöser.
Ab Kalenderwoche 15 werden nun Markierungen gesetzt, die neue Schilderstandorte anzeigen. Im Nachgang – ab voraussichtlich Mai – wird dann die ausführende Firma die neue Beschilderung montieren und mögliche Parkflächen durch Markierung ausweisen. In einer Übergangszeit wird der kommunale Ordnungsdienst dann mit Hinweiszettel „Glück gehabt!“ auf die neue Situation und Rechtslage aufmerksam machen. Bei Brandschutzzonen und Rettungszufahrten gilt diese Schonfrist jedoch nicht – der Handlungsspielraum ist hier nicht gegeben, weshalb Falschparker*innen in diesen Bereichen umgehend abgeschleppt werden müssen.

Neuordnung des Parkraums auf dem Flugfeld

Im Zuge der fortgeschrittenen Bebauung auf dem Böblinger Teil des Flugfelds wurde die bereits bestehende Beschilderung überarbeitet und angepasst. Dies betrifft das Parken – Einrichtung einer Parkraum-Bewirtschaftungszone –, eine neu eingerichtete Fußgängerzone und die auszuweisenden Aufstellflächen für die Feuerwehr im Brandfall (siehe Plan (2,769 MiB)).

Parkraum-Bewirtschaftungszone
 
Zum Parken auf dem Böblinger Flugfeld innerhalb gekennzeichneter Flächen ist eine Gebühr am Automaten zu bezahlen. Um fortan den damit verbundenen „Schilderwald“ zu reduzieren, wird dieses Gebiet in eine sogenannte Parkraum-Bewirtschaftungszone umgewandelt.
Das heißt: Statt die Parkplätze jeweils mit einem eigenen Schild als gebührenpflichtig zu kennzeichnen, gibt es künftig zu Beginn und Ende dieser Zone folgende Schilder [Dateien VZ-314.1 (2,4 KiB) und VZ-314.2] (2,6 KiB). Sie sind bereits angebracht und werden zum 10. Mai 2021 wirksam.
 
Da es sich um eine Zone handelt (blau markierter Bereich) und diese Verkehrszeichen für den gesamten Bereich gelten, lassen sich wie auch in einer Tempo-30-Zone weitere Schilder vermeiden – eine Erleichterung für die Verkehrsteilnehmer/-innen.
Folgende Straßen liegen innerhalb der neuen Parkraum-Bewirtschaftungszone: Konrad-Zuse-Straße, Liesel-Bach-Straße, Albrecht-Berblinger-Weg, Wilhelmine-Reichard-Weg, Auguste-Piccard-Weg, Käthe-Paulus-Weg, Marga-von-Etzdorf-Weg und Karl-Jatho-Weg.
 
Grundsätzlich bleiben die bestehenden Regelungen gleich:
Das Parken ohne gültigen Parkschein oder das Überschreiten der zulässigen Parkdauer stellt auch weiterhin eine Ordnungswidrigkeit dar und wird entsprechend geahndet.
 
Fußgängerzone

Zusätzlich zur Bahnhofspassage und zum Hanns-Klemm-Platz werden neu auch Richard-Kopp-Straße und Leonardo-da-Vinci-Platz durchgehend als Fußgängerzone ausgewiesen (rosa Markierung) [Dateien VZ-242.1 (18 KiB) und VZ-242.2 (20,8 KiB)]. Das Fahren, Halten und Parken ist hier nicht gestattet und wird entsprechend geahndet.
 
Für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität ist das Ein- und Aussteigen an der Gebäude-Rückseite des Medicums (Zufahrt über Konrad-Zuse-Straße) weiterhin möglich.
 
Feuerwehr-Aufstellflächen mit Halteverbot
 
Im Bereich Paul-Lechler-Passage, Charles-Lindbergh-Straße und Jakob-Degen-Straße muss aufgrund der Bebauung neu eine Halteverbotszone mit Zusatz „Feuerwehr-Aufstellfläche“ (rote Markierung) ausgeschildert werden.
Dies bedeutet für die Verkehrsteilnehmer/-innen, dass das Halten und Parken in diesem Bereich lediglich in den gekennzeichneten Flächen im Bereich der Jakob-Degen-Straße bzw. auf den Privatflächen der Motorworld erlaubt ist. Diese Regelungen bzw. die aufgestellten Schilder sind ab sofort wirksam.
Verkehrsteilnehmer/-innen, die dieses Halteverbot nicht beachten, werden bei Kontrollen abgeschleppt, wenn der/die Fahrer/in nicht aufzufinden ist.

Parkraum-Bewirtschaftungszone in der Innenstadt

Weniger Schilder: Parkraum-Bewirtschaftungszone in der Innenstadt ab 1. Februar 2021

Zum Parken in der Böblinger Innenstadt innerhalb gekennzeichneter Flächen ist eine Gebühr am Automaten zu bezahlen. Um fortan den damit verbundenen „Schilderwald“ zu reduzieren, wird dieses Gebiet ab 1. Februar 2021 in eine sogenannte Parkraum-Bewirtschaftungszone umgewandelt.
 
Das heißt: Statt die Parkplätze jeweils mit einem eigenen Schild als gebührenpflichtig zu kennzeichnen, gibt es künftig zu Beginn und Ende dieser Zone folgende Schilder. Sie sind bereits abgedeckt aufgestellt und werden am 1. Februar 2021 freigegeben [Dateien VZ-314.1 (2,4 KiB) und VZ-314.2 (2,6 KiB)].
 
Da es sich um eine Zone handelt und diese Verkehrszeichen für den gesamten Bereich gelten, lassen sich wie auch in einer Tempo-30-Zone weitere Schilder vermeiden – eine Erleichterung für die Verkehrsteilnehmer/-innen.
 
Allgemein gilt in der Innenstadt für das Parken im öffentlichen Straßenraum nach wie vor der Brezeltarif mit 10 Cent für eine halbe Stunde. Ab Minute 31 bis zur Höchstparkdauer von 120 Minuten kosten jede weiteren 3 Minuten 10 Cent. Zudem gilt das Prinzip „einmal zahlen – mehrfach parken“: Mit einem hier gezogenen gültigen Parkschein lässt sich im Innenstadtbereich auf allen öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheinautomaten parken.
 
Geltungsbereich
 
Folgende Straßen in der Böblinger Innenstadt liegen innerhalb der neuen Parkraumbewirtschaftungszone [siehe Plan (1,224 MiB)]:
Poststraße, Klaffensteinstraße, Tübinger Straße (nach der Alba-Brücke), Herrschaftsgartenstraße (ab der Schafgasse), Spielbergstraße, Brunnenstraße (ab Gebäude 15) und Uferstraße (von der Klaffensteinstraße bis zu den Schranken).
Neu in die Parkraumbewirtschaftung aufgenommen werden wegen des dort gestiegenen Parkdrucks Spielbergstraße und die genannten Abschnitte von Brunnenstraße und Uferstraße.
 
Grundsätzlich bleiben die bestehenden Regelungen gleich:
Das Parken ohne gültigen Parkschein oder das Überschreiten der zulässigen Parkdauer stellt auch weiterhin eine Ordnungswidrigkeit dar und wird entsprechend geahndet.

Wohnmobilstellplatz

Wohnmobilstellplatz im Zimmerschlag

Beschreibung des Platzes

Stellplatz bei den Tennisanlagen Zimmerschlag am Stadtrand von Böblingen.

Adresse

Im Zimmerschlag 9, 71032 Böblingen

GPS-Koordinaten

48° 40' 11" N / 9° 1' 57" E

Anfahrt

Autobahn A81, Ausfahrt Böblingen/Sindelfingen

Stellplätze

4 Stück Asphalt, Rasengittersteine, Frischwasser und Entsorgungsanlage vorhanden, Hunde nicht erlaubt.

Gebühren

Stellplätze sind kostenlos

Öffnungszeiten

geöffnet von April bis Oktober

Umgebung

nächster Lebensmittelladen ca. 1,5 km entfernt, nächstes Hallenbad ca. 1,5 km entfernt, zur Ortsmitte von Böblingen ca. 3 km, nächste Haltestelle ca. 0,3 km. Restaurant an der Tennisanlage vorhanden.

Hier finden Sie den Stellplatz:

Wohnmobilstellplatz - Stadtplanauszug

Weitere Informationen