Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Böblingen beschlossen
Kern des neuen Entwurfes des LAP stellen kurz- und mittelfristige Maßnahmen für die Bereiche in der Stadt Böblingen dar, mit denen eine Umgebungslärmbelastung mit einem Dauerschallpegel (Richtwert) von über 65 Dezibel (dB) tags und 55 dB nachts vermieden werden soll (im gültigen LAP liegen diese Richtwerte bei 67dB bzw. 57dB).
Hier sind vor allem die hochbelasteten und eng bebauten Hauptverkehrsstraßen im Innenstadtbereich betroffen. Im Lärmaktionsplan (LAP), unten auf der Seite zum Download, sind die betroffenen Bereiche (über 65 dB tags bzw. 55 dB nachts) sowie die Anzahl der rechnerisch betroffen Bürger bzw. Gebäude dargestellt (Lärmaktionsplanung Anlage Pläne 7 bis 12).
Prüfung von Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung
Das Planungsbüro, welches die Stadt Böblingen mit der Anfertigung des Entwurfes des neuen LAPs beauftragt hat, hat dabei zunächst geprüft, ob mit kurzfristig umsetzbaren straßenverkehrsrechtlichen Mitteln nach StVO, wie der Reduzierung der Streckenhöchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h, eine Verminderung der Belastung erreicht werden könnte. Reicht dies nicht aus, wurden bauliche oder verkehrsorganisatorische Maßnahmen geprüft, wie Sanierung der Fahrbahnbeläge, alternative Verkehrsführungen oder Neubau von Umgehungsstraßen; siehe Tabelle 5). Die konkret für bestimmte Straßenabschnitte in Böblingen mit Lärmbelastungen über 65 dB tags bzw. 55 db nachts vorgeschlagenen Maßnahmen für kurz- bzw. mittelfristige Umsetzung sind in den Tabellen 6 und 7 des LAP-Entwurfes aufgeführt. Die Wirkung dieser Maßnahmen aber auch möglicherweise damit verbundene negative Erscheinungen (z.B. Verdrängung von Verkehren) werden unter Punkt 4.2 des Entwurfes in Planfällen 1 bis 3 erläutert. Dabei werden im Planfall 1 nur Reduzierungen der Geschwindigkeit auf Tempo 30, im Planfall 2 die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30km/h sowie Fahrbahnsanierungen und im Planfall 3 neben den vorgenannten Maßnahmen auch bauliche Maßnahmen wie der Ausbau der A81 sowie die Umsetzung der Querspange bereits berücksichtigt. Neben den Lärmschutzwirkungen der einzelnen Planfälle wird auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis untersucht (Pkt. 4.3).
Rechtlicher Rahmen und Kooperationsvereinbarung
Die Lärmaktionsplanung basiert auf rechtlichen Vorgaben der EU, die in deutsches Recht (Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG) überführt wurden. Diese komplexen Sachverhalte sowie die Fragen der Ermessenausübung zur Umsetzung und Anwendung von Lärmschutzmaßnahmen aus der Lärmaktionsplanung sind im Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung des Landes Baden-Württemberg (Stand 08.02.2023) ausgeführt, der hier ebenfalls eingesehen werden kann.
Erster Entwurf des Lärmaktionsplanes 4. Runde
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes, 4. Runde (Stand 25.10.2023) sowie der Kooperationserlass des Landes Baden-Württemberg zur Lärmaktionsplanung kann hier eingesehen werden:
- Lärmaktionsplanung 4. Runde - Zwischenbericht 03.09.2023 (2,117 MiB)
- Lärmaktionsplanung 4. Runde - Pläne (25,651 MiB)
- Lärmaktionsplanung 4. Runde - Tabellen im Anhang (2,562 MiB)
- Kooperationserlass des Landes Baden-Württemberg (379,6 KiB)
Der 2018 beschlossene Lärmaktionsplan der Stadt Böblingen (2. Runde) kann hier eingesehen werden:
- PDF-Dokument Lärmaktionsplannung Zwischenbericht (1,037 MiB)
- Lärmaktionsplanung alle Pläne komplett 1-57 + 2 Anlagen (21,747 MiB)