Bebauungsplan "Post - Areal" mit Satzung über örtliche Bauvorschriften

- Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch -

Der Gemeinderat der Stadt Böblingen hat mit Beschluss vom 04.10.2023 dem Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Post-Areal“ im Bereich zwischen Talstraße, Bahnhofstraße, Wilhelmstraße und Karlstraße zugestimmt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurf gemäß den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen.
 
Maßgebend war der amtliche Lageplan mit Textteil des Amts für Stadtentwicklung und Städtebau vom 28.08.2023 samt der Begründung vom gleichen Tag. Zusammen mit dem Bebauungsplan-Entwurf wurde auch der Entwurf für örtliche Bauvorschriften nach § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg beschlossen. Zudem war die ausgelegte Fassung der abwägungsrelevanten Inhalte des städtebaulichen Vertrages mit Stand Oktober 2023 maßgebend.
 
Der Bebauungsplan „Post-Areal“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufgestellt.
 
Nach Durchführung der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 08.01.2024 bis zum 07.02.2024, je einschließlich und Wiederholung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs.2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 19.02.2024 bis 19.03.2024, je einschließlich wurden der Textteil und die dazugehörige Begründung des Bebauungsplanentwurfs sowie die abwägungsrelevanten Inhalte des städtebaulichen Vertrages geändert.
 
Der Gemeinderat der Stadt Böblingen hat in öffentlicher Sitzung am 23.10.2024 dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans Post-Areal zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs vom 28.08.2023 mit Änderungen vom 26.07.2024 gemäß den Bestimmungen des § 3 (2) Baugesetzbuch beschlossen. Nach der öffentlichen Sitzung am 23. Oktober 2024 wurde der Bebauungsplan-Entwurf vom 28.08.2023 mit Änderungen vom 26.07.2024 nochmals am 4. November 2024 geändert.
 
Maßgebend ist nunmehr der amtliche Lageplan mit Textteil des Amts für Stadtentwicklung und Städtebau vom 28.08.2023 mit Änderungen vom 26.07.2024 und 04.11.2024 samt der Begründung jeweils vom gleichen Tag. Zudem ist die neue Fassung der abwägungsrelevanten Inhalte des städtebaulichen Vertrages mit Stand Mai 2024 maßgebend.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.
 

Stadtplanausschnitt mit grober Lage des Geltungsbereiches
 

Die geänderte Fassung der abwägungsrelevanten Inhalte des städtebaulichen Vertrages mit Stand Mai 2024, die Ergänzung im Textteil sowie die dazugehörige Begründung vom 28.08.2023, mit Änderungen vom 26.07.2024 und 04.11.2024 werden gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in der Zeit vom 25.11.2024 bis 10.01.2025, je einschließlich im Rathaus-Neubau der Stadt Böblingen, im Vorbereich des Amts für Stadtentwicklung und Städtebau, im Flur auf Ebene 3 während der Öffnungszeiten erneut öffentlich ausgelegt.
 
Die DIN 4109, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs verwiesen wird, wird beim Baurechts- und Bauverwaltungsamt der Stadt Böblingen zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten.
 
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der geänderten Fassung der abwägungsrelevanten Inhalte und zum ergänzten Inhalt des Textteils sowie der dazugehörigen Begründung abgegeben werden. Die Stellungnahmen können schriftlich bei der Stadt Böblingen eingereicht, elektronisch unter bauleitplanung@boeblingen.de oder beim Amt für Stadtentwicklung und Städtebau, Marktplatz 16, während der Öffnungszeiten zur Niederschrift erklärt werden.

Die üblichen Öffnungszeiten sind:

  • Montag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch geschlossen
  • Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Der Inhalt der amtlichen Bekanntmachung und die Unterlagen zur erneuten Auslegung sind zusätzlich im Internet eingestellt und können ab dem 25.11.2024 auf der Homepage der Stadt Böblingen unter folgendem Link abgerufen werden: www.boeblingen.de/Bekanntmachungen

 
Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
 
 

Böblingen, den 15.11.2024
Amt für Stadtentwicklung und Städtebau

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