2. Ergänzung des Bebauungsplans "Kelterstraße"

- Entwurfsbeschluß –

Öffentliche Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat der Stadt Böblingen hat am 25.September 2024 in öffentlicher Sitzung dem Entwurf der 2. Ergänzung des Bebauungsplans „Kelterstraße“ im Bereich zwischen Poststraße, Breite Gasse und Kelterstraße zugestimmt und dessen Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
 
Die 2. Ergänzung des Bebauungsplans „Kelterstraße“ wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
 
Maßgebend ist der amtliche Lageplan des Amtes für Stadtentwicklung und Städtebau vom 12.April 2024 samt Textteil und Begründung vom 08.August 2024.
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

Stadtplanausschnitt mit grober Lage des Geltungsbereiches
Stadtplanausschnitt mit grober Lage des Geltungsbereiches

Ziel der Planung und bisheriges Bebauungsplanverfahren
Ein wichtiges Ziel der Stadtentwicklung ist die Weiterentwicklung und Aufwertung der Altstadt, hierfür wurden unter anderem die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Böblingen-Mitte“ und der Masterplan Schloßbergring beschlossen. Auch der Bereich zwischen Poststraße, Breite Gasse und Kelterstraße soll attraktiver werden. Ziel der 2. Bebauungsplan-Ergänzung ist der Ausschluss von Wettbüros und Wettannahmestellen sowie sonstigen, der Lage beeinträchtigenden Einrichtungen. Dies ist kontraproduktiv sowohl für das Stadtimage als auch für die Umsetzung der im Sanierungsgebiet „Böblingen-Mitte“ und Masterplan Schloßbergring beschlossenen Ziele und zur Aufwertung und Stärkung der Altstadt. Um das Bebauungsplangebiet und die angrenzenden Bereiche städtebaulich aufzuwerten, sollen in Folge lagebeeinträchtigende Nutzungen ausgeschlossen werden.

Der Gemeinderat der Stadt Böblingen hat in der Sitzung am 30.04.2024 die Erforderlichkeit zur 2. Ergänzung des Bebauungsplans „Kelterstraße“ im Bereich zwischen Poststraße, Breite Gasse und der Kelterstraße festgestellt und die Aufstellung der 2. Ergänzung des Bebauungsplans „Kelterstraße“ beschlossen.
 
Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde nicht durchgeführt.
Die Öffentlichkeit hatte nach § 13a Abs.3 Nr. 2 BauGB vom 17.05.2024 bis 17.06.2024 die Möglichkeit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich zu äußern.
 
Veröffentlichung im Internet
Der Entwurf der 2. Ergänzung des Bebauungsplans „Kelterstraße“ im Bereich zwischen Poststraße, Breite Gasse und Kelterstraße mit Begründung werden im Internet auf der Homepage der Stadt Böblingen unter der Internetseite https://www.boeblingen.de/Bekanntmachungen während der Dauer der nachfolgenden Frist von 21.10.2024 bis einschließlich 22.11.2024 veröffentlicht.
 
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Neuen Rathaus der Stadt Böblingen, im Vorbereich des Amts für Stadtentwicklung und Städtebau, im Flur auf Ebene 3 während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Die üblichen Öffnungszeiten sind:    

  • Montag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch geschlossen
  • Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
 
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@boeblingen.de
übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt Böblingen, Markplatz 16, 71032 Böblingen, abgegeben werden.
 
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
 
Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird unter obiger Internetseite in das Internet eingestellt.
 
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
 
Böblingen, den 11.10.2024
Amt für Stadtentwicklung und Städtebau

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