Onlinezugangsgesetz

Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sind ab sofort Behördengänge auch online möglich. Seit August 2022 arbeitet die Stadt Böblingen intensiv daran, Ihnen als Bürgerschaft und Unternehmen Verwaltungsdienstleistungen, die Sie bei uns vor Ort beantragen können, auch digital anzubieten.

Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, Verwaltungsdienstleistungen sowie deren Bereitstellung über Verwaltungsportale zu digitalisieren. Somit gibt das OZG der Stadtverwaltung Böblingen die notwendige Orientierung, die Digitalisierung ziel- und ergebnisorientiert, ressourceneffizient sowie transparent voranzubringen und zu steuern. Unter dem Leitmotto „BBwirdDigital“ schreitet die Digitalisierung auch bei der Stadt Böblingen voran und die Umsetzung des OZG spielt hierbei eine große Rolle.
Ziel der Stadt Böblingen ist es, der Bürgerschaft spezielle Online-Dienstleistungen nutzerfreundlich darzustellen. Hierbei wird die Service-Plattform „service-bw“ verwendet, die das Land Baden-Württemberg zur Verfügung stellt. Über ein Konto in „service-bw“, das samt Dokumentensafe weltweit, mobil, sicher und Geräte-unabhängig als Internetseite verfügbar ist, ist es möglich, z. B. eine Meldebescheinigung fortan bequem von zu Hause aus zu beantragen.
Die aktuell digital verfügbaren Dienstleistungen finden Sie auf
unserer Internetseite www.boeblingen.de/buergerservice

Dienstleistungen online

Ein neues Angebot der Stadt Böblingen im Zuge des Onlinezugangsgesetzes. Hier können Sie spezielle Online-Dienstleistungen bequem von zu Hause abrufen und/oder erledigen. Dies geschieht durch eine Anmeldung über service-bw. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels.
Besitzen Sie bereits ein Servicekonto, melden Sie sich ganz einfach mit diesem an.
Besitzen Sie noch kein Servicekonto, klicken Sie hier, um sich zu registrieren.
Ein weiteres Identifizierungsverfahren ist die BundID. Die BundID bietet Ihnen ein zentrales Konto zur Identifizierung für alle Ihre Online-Anträge (z. B. mit einem Online-Ausweis).  Mehr Informationen finden Sie in diesem Youtube-Video zur BundID.

Aktivierung des Online-Ausweises
Um sich online ausweisen zu können, brauchen Sie eine aktivierte Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN. Beides können Sie im Bürgeramt bestellen.

Hier finden Sie ein Erklärvideo, was das Onlinezugangsgesetz im Allgemeinen bedeutet.

Neue verfügbare Onlineformulare auf einen Blick

Wohnsitzanmeldung (10.07.2024)

Seit kurzem ist die An- und Ummeldung des Wohnsitzes online möglich, somit wird ein Behördengang zum Einwohnermeldeamt eingespart.
Der gesamte An- und Ummeldeprozess bei einem Umzug innerhalb von Deutschland lässt sich erstmals über den Online-Dienst vollständig digital abbilden. Hierbei sind Änderungen der Adressdaten im Melderegister bis hin zur Aktualisierung des Personalausweises und Reisepasses rund um die Uhr möglich.

Der Service steht der Bürgerschaft kostenlos zur Verfügung und benötigt nur wenige Schritte:
- Über das Nutzerkonto mit Online-Ausweis (z.B. Bund-ID) anmelden – hierzu wird ein gültiger Personalausweis mit freigeschalteter Onlinefunktion oder eine eID-Karte benötigt, sowie die Ausweis-App mit einem NFC-fähigem Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
- Wohnungsgeberbestätigung, bei einem Mietverhältnis, hochladen
- Nach erfolgreicher Prüfung durch das Einwohnermeldeamt (ca. 3-4 Arbeitstage) steht der Antrag im Online-Dienst zum Download bereit
- Die Nutzerinnen und Nutzer können die Adressdaten auf dem Chip ihres Personalausweises selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp aktualisieren.
- Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und auch einem Wohnortaufkleber für den Reisepass.

Der direkte Link zur elektronischen Wohnsitzanmeldung lautet: www.wohnsitzanmeldung.de

Aufenthaltstitel (01.03.2024)

Ab sofort ist die EfA Leistung „Aufenthaltstitel und aufenthaltsrelevante Bescheinigung“ online verfügbar. Für die Stadt Böblingen ist es die erste EfA Leistung, die erfolgreich umgesetzt wurde und ein weiterer Schritt zur Erfüllung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). 

Der neue digitale Antrag verfügt über viele nutzerfreundliche Funktionen. Kunden und Kundinnen können auf das Formular von ihrem Smartphone oder PC aus zugreifen, erforderliche Unterlagen digital abgeben und Dokumente bequem während der Antragsstellung abfotografieren und in den Antrag hochladen. Alle Daten werden automatisch auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Nachfragen seitens der Behörde werden reduziert.
Mithilfe des Online-Dienstes können die Anliegen schnell und unkompliziert an die Stadt übermittelt werden. Es ist zu beachten, dass die digitale Antragstellung, dazu dient, die persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde vorzubereiten. Auf die persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde der antragstellenden Personen kann i.d.R. nicht verzichtet werden, da die Aufnahme der biometrischen Daten für den elektronischen Aufenthaltstitel (Fingerabdrücke und biometrisches Passfoto) vor Ort erfolgen muss.

Service in zwei Sprachen verfügbar
Der Service steht derzeit in Deutsch und Englisch zur Verfügung. Das bedeutet, dass die Erklärungen und notwendigen Belehrungen in der gewählten Sprache erscheinen. 

Das EfA-Prinzip (Einer für Alle) wie funktioniert´s?
Derzeit digitalisieren Bund, Länder und Kommunen im ganzen Land die Verwaltung. Ganz zentral ist in diesem Vorhaben das Motto „Einer für Alle“ oder kurz EfA. Jedes Bundesland ist aufgefordert seine Leistungen so zu digitalisieren, dass andere Länder sie auch nutzen können und den Online-Prozess nicht nochmal selbst entwickeln müssen. Der digitale Aufenthaltstitel wurde vom Land Brandenburg entwickelt und allen Bundesländern zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt. Durch das Onlinezugangsgesetz (OZG), welches Bund, Länder und Kommunen verpflichtet Verwaltungsleistungen digital bereitzustellen, ist das arbeitsteilige und zeitsparende Vorgehen nach EfA besonders wichtig.

Hier geht es zu den Online-Anträgen.

kreisweiter Handwerkerparkausweis für den Landkreis Böblingen (01.01.2024)

Mit dem Handwerkerparkausweis für den Landkreis Böblingen wird Handwerksbetrieben das Arbeiten erleichtert, wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten im Landkreis tätig sind.
Die Betriebe müssen nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen.
Er muss am jeweiligen Einsatzort beantragt werden. Für die Einsatzorte Aidlingen, Bondorf, Deckenpfronn, Gäufelden, Grafenau, Jettingen, Mötzingen, Nufringen, Steinenbronn und Waldenbuch ist das Landratsamt Böblingen als untere Straßenverkehrsbehörde zuständig. 
Den Handwerkerparkausweis für den Einsatzort Stadt Böblingen können Sie hier beantragen.

Hier geht es zum Online-Antrag Handwerkerparkausweis (über service-bw mit e-Payment)

Gewerbe ummelden und Gewerbe abmelden (06.11.2023)

Ab sofort können Sie zusätzlich zur Gewerbeanmeldung auch Ihr Gewerbe ummelden und abmelden.

Hier geht es zum Online-Antrag Gewerbe anmelden (über service-bw), Gewerbe ummelden (über service-bw) und Gewerbe abmelden (über service-bw).

Geburtsurkunde / beglaubigte Abschrift beantragen mit e-Payment (05.04.2023)

Ab sofort können Sie eine Geburtsurkunde und die beglaubigte Abschrift auch online beantragen. Eine Bezahlung mit e-Payment ist jetzt auch möglich.
Wenn Sie in Böblingen geboren sind, können Sie online die Art der Geburtsurkunde auswählen, den Zweck angeben, Ihre Empfangsadresse angeben und online bezahlen.
Sie erhalten dann die Geburtsurkunde zugesendet.

Hier geht es zum Online-Antrag Geburtsurkunde beantragen (über service-bw mit e-Payment)

Einfache Melderegisterauskunft mit e-Payment (01.03.2023)

Ab sofort können Sie eine Einfache Melderegisterauskunft auch online beantragen. Eine Bezahlung mit e-Payment ist jetzt auch möglich.
Sie haben die Möglichkeit Auskunft über Vor- und Zunamen, akademische Grade und Anschrift der im Melderegister registrierten Böblinger Einwohner zu erhalten.
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft, die für gewerbliche Zwecke beantragt wird, muss der gewerbliche Zweck angegeben werden. Die im Rahmen der Auskunft erlangten Daten dürfen dann nur für diese Zwecke verwendet werden.

Hier geht es zum Online-Antrag Einfache Melderegisterauskunft (über service-bw mit e-Payment)

Wohngeld neu beantragen (Mietzuschuss) (24.02.2023)

Ab sofort können Sie Ihren Erstantrag auf Wohngeld bei der Stadt Böblingen auch online beantragen. Über die eID-Funktion Ihres Personalausweises ist die Beantragung über die Serviceplattform „service-bw“, die vom Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt wird, möglich. Derzeit steht über "service-bw" die Beantragung für den Mietzuschuss bereit. Im nächsten Schritt folgt die Möglichkeit der Beantragung des Lastenzuschusses.

Hier geht es zum Online-Antrag Wohngeld neu beantragen (Mietzuschuss) über service-bw.

Anwohnerparkausweis online mit e-Payment beantragen (27.01.2023)

Seit Januar 2023 können Sie über Ihr Konto von der Serviceplattform „service-bw“ einen Anwohnerparkausweis (Bewohnerparkausweis) digital beantragen oder verlängern. Nach der Genehmigung unserer zuständigen Stelle haben Sie die Möglichkeit über die jetzt vorhandene e-Paymentfunktion die Gebühren online zu bezahlen. Der Bescheid wird Ihnen nach Eingang der Bezahlung zugesandt.

Personen, die in den definierten Anwohnerzonen tatsächlich mit Hauptwohnung wohnen, erhalten für ein Fahrzeug einen Parkausweis. Dieser wird grundsätzlich auf 1 Jahr befristet ausgestellt.

Zone 2: Harbigstraße, Hegelstraße, Kleiststraße, Silberweg, Ludwig- Richter- Straße
Zone 3: Austraße, Wilhelmstraße, Karlstraße 13, 15, 21,23 und 25
Zone 4: Friedensstraße, Brühlstraße, Maurener Weg 3-27, Tübinger Straße 32-66, Breslauer Straße 3
Zone 5: Kurze Straße, Austraße 11

Zur gezielten Förderung von Elektrofahrzeugen wird das Parken von Elektro- und Hybridfahrzeugen bis 31. Dezember 2023 auf städtisch bewirtschafteten Parkplätzen in Böblingen und Dagersheim kostenfrei gestattet.
Fahrzeuge, die den Zusatzvermerk „E“ auf dem Kennzeichen haben, benötigen keinen Parkausweis mehr, da es ja ersichtlich ist, dass es sich um ein E-Fahrzeug handelt.

Bitte geben Sie bei einer Verlängerung auch das Kennzeichen im Textfeld an!

Hier geht es zum Online-Antrag Anwohnerparkausweis (über service-bw mit e-Payment)

Ausschankerlaubnis mit e-Payment beantragen (13.01.2023)

Seit Januar 2023 können Sie über Ihr Konto von der Serviceplattform „service-bw“ eine Ausschankerlaubnis digital beantragen. Nach der Genehmigung unserer zuständigen Stelle haben Sie die Möglichkeit über die jetzt vorhandene e-Paymentfunktion die Gebühren online zu bezahlen. Der Bescheid wird Ihnen nach Eingang der Bezahlung zugesandt.

Hier geht es zum Online-Antrag Ausschankerlaubnis bis zu 4 Tage (über service-bw mit e-Payment)

Presse / Übermittlungssperre

Seit Dezember 2022 können Sie über Ihr Konto von der Serviceplattform „service-bw“ eine Pressesperre (Übermittlungssperre) für sich digital eintragen.
Eine Pressesperre (Übermittlungssperre) für sich eintragen bedeutet., dass Ihre Daten nicht im Einwohnerbuch oder in der Presse veröffentlicht werden.

Hier geht es zum Online-Antrag Presse / Übermittlungssperre (über service-bw)

Wohnungsgeberbescheinigung

Seit Dezember 2022 können Sie online eine Wohnungsgeberbescheinigung beantragen.
Eine wohnungsgebende bzw. vermietende Person kann eine Wohnungsbescheinigung für eine neue Mieterin bzw. einen neuen Mieter beantragen. Erscheinen Mieterin bzw. Mieter zur Wohnsitzanmeldung bei der Sachbearbeitung, kann die Online-Wohnungsgebermeldung im jeweiligen Melderegistervorgang (Anmeldung, Ummeldung) gesucht und übernommen werden.

Hier geht es zum Online-Antrag Wohnungsgeberbescheinigung (über service-bw)

Abmeldung ins Ausland

Seit Dezember 2022 können Sie sich online ins Ausland abmelden. Verpflichtend muss die antragstellende Person das Wegzugsdatum angeben und das Land, in das gezogen wird. Wurde ein Wegzugsdatum gewählt, dass mehr als sieben Tagen in der Zukunft liegt, kann die Abmeldung noch nicht vorgenommen werden. Ihr Antrag kann aber gespeichert werden.

Hier geht es zum Online-Antrag Abmeldung ins Ausland (über service-bw)

Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

Seit September 2022 können Sie über Ihr Konto von der Serviceplattform „service-bw“ eine Hundesteuer-Ersatzmarke digital beantragen. Im nächsten Schritt folgt die Hundeanmeldung und Hundeabmeldung online.

Hier geht es zum Online-Antrag Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen (über service-bw)

Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (online über das Bundesamt für Justiz)

Seit längerer Zeit können Sie über das Bundesamt für Justiz online Ihr Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
Alles, was Sie dafür benötigen ist eine aktivierte Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN.

Hier geht es zu den Online-Anträgen, die über das Bundesamt für Justiz, zur Verfügung stehen:

Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses

Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Gewerbeanmeldung beantragen

Die Gewerbeanmeldung kann seit Januar 2022 online über service-bw beantragt werden. Sie erhalten nach Beantragung die Rückmeldung vom Gewerbeamt.

Hier geht es zum Online-Antrag Gewerbeanmeldung (über service-bw)

Meldebescheinigung beantragen

Die Meldebescheinigung kann seit Juni 2022 online über service-bw beantragt werden. Direkt nach der Beantragung erhalten Sie die Bescheinigung digital in Ihr Postfach des service-bw Kontos.

Hier geht es zum Online-Antrag Meldebescheinigung beantragen (über service-bw)

Weitere Informationen

Kontakt

Mailyn Pfrommer
Digitalisierungsbeauftragte


Team Digitalisierung
Abteilung Organisation und Informationstechnik
Hauptamt

Stadtverwaltung Böblingen
Marktplatz 16
71032 Böblingen

Tel.: 07031/669-1161
Diensthandy: 0176/14669102

m.pfrommer@boeblingen.de

digitalisierung@boeblingen.de