Onlinezugangsgesetz
Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sind ab sofort Behördengänge auch online möglich. Seit August 2022 arbeitet die Stadt Böblingen intensiv daran, Ihnen als Bürgerschaft und Unternehmen Verwaltungsdienstleistungen, die Sie bei uns vor Ort beantragen können, auch digital anzubieten.
Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, Verwaltungsdienstleistungen sowie deren Bereitstellung über Verwaltungsportale zu digitalisieren. Somit gibt das OZG der Stadtverwaltung Böblingen die notwendige Orientierung, die Digitalisierung ziel- und ergebnisorientiert, ressourceneffizient sowie transparent voranzubringen und zu steuern. Unter dem Leitmotto „BBwirdDigital“ schreitet die Digitalisierung auch bei der Stadt Böblingen voran und die Umsetzung des OZG spielt hierbei eine große Rolle.
Ziel der Stadt Böblingen ist es, der Bürgerschaft spezielle Online-Dienstleistungen nutzerfreundlich darzustellen. Hierbei wird die Service-Plattform „service-bw“ verwendet, die das Land Baden-Württemberg zur Verfügung stellt. Über ein Konto in „service-bw“, das samt Dokumentensafe weltweit, mobil, sicher und Geräte-unabhängig als Internetseite verfügbar ist, ist es möglich, z. B. eine Meldebescheinigung fortan bequem von zu Hause aus zu beantragen.
Die aktuell digital verfügbaren Dienstleistungen finden Sie auf unserer Internetseite www.boeblingen.de/buergerservice
Dienstleistungen online
Ein neues Angebot der Stadt Böblingen im Zuge des Onlinezugangsgesetzes. Hier können Sie spezielle Online-Dienstleistungen bequem von zu Hause abrufen und/oder erledigen. Dies geschieht durch eine Anmeldung über service-bw. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels.
Besitzen Sie bereits ein Servicekonto, melden Sie sich ganz einfach mit diesem an.
Besitzen Sie noch kein Servicekonto, klicken Sie hier, um sich zu registrieren.
Ein weiteres Identifizierungsverfahren ist die BundID. Die BundID bietet Ihnen ein zentrales Konto zur Identifizierung für alle Ihre Online-Anträge (z. B. mit einem Online-Ausweis). Mehr Informationen finden Sie in diesem Youtube-Video zur BundID.
Aktivierung des Online-Ausweises
Um sich online ausweisen zu können, brauchen Sie eine aktivierte Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN. Beides können Sie im Bürgeramt bestellen.
Hier finden Sie ein Erklärvideo, was das Onlinezugangsgesetz im Allgemeinen bedeutet.