Koordinierung ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe

Diverse Flüchtlingsinitiativen haben einen Leitfaden für Flüchtlinge herausgegeben. Angeregt wurde er von Fragen, die viele Geflüchtete selbst immer wieder gestellt haben. Der Leitfaden kann in vielen Sprachen heruntergeladen werden.
Hinweise für Flüchtlinge

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.11.2015 die Böblinger Erklärung zur Zuwanderung von Flüchtlingen einstimmig beschlossen. 

   

Viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Böblingen engagieren sich bereits Ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe, viele haben Interesse für ein Engagement oder die Flüchtlingshilfe allgemein. Bei der Begleitung der Asylbewerber und Flüchtlinge kommt man unweigerlich mit dem Asylverfahren in Kontakt. Allerdings ist das Asylrecht sehr komplex und für Laien nicht immer leicht zu verstehen.
Auf dieser Seite wollen wir Ihnen nähere Informationen vermitteln.
    

Wissen

Mit den nachfolgenden Informationen soll versucht werden, interessierten BürgerInnen einen ersten Einblick in die Thematik zu geben. Die Informationen haben keine Rechtsverbindlichkeit. Mehr finden Sie unter der Rubrik „Weiterführende Informationen“.

Flüchtlinge Weltweit

Derzeit sind so viele Menschen auf der Flucht wie noch nie zuvor. Knapp über 60 Millionen Menschen sind momentan weltweit auf der Flucht vor Krieg und Gewalt.

Auch Europa, und besonders Deutschland und Schweden, verzeichneten dieses Jahr einen sehr starken Anstieg bei den Flüchtlingszahlen. Dies ist zu einem großen Teil auf den Bürgerkrieg in Syrien im Besonderen, sowie die instabile Situation im mittleren Osten im Allgemeinen, zurückzuführen. Aber auch in afrikanischen Ländern, wie z.B. Gambia und Eritrea, haben Flucht und Vertreibung zugenommen. Hinter den Flüchtlingszahlen verbergen sich Millionen Einzelschicksale, die auf ein neues, sicheres Leben in den Aufnahmeländern hoffen.

965.000 Flüchtlinge sind bis Dezember im Jahr 2015 nach Deutschland eingereist. Im November kamen die meisten Asylsuchenden aus Syrien, Afghanistan und dem Irak (Quelle: BAMF)

Flüchtlinge in BB

12,97 % der Asylbewerber in Deutschland kommen nach dem Königsteiner Schlüssel nach Baden-Württemberg. Diese Aufnahmequote wird jährlich entsprechend der Steuereinnahmen (2/3 der Bewertung) und der Bevölkerungszahl (1/3 der Bewertung) der Länder berechnet. Bis Ende 2015 werden nach Schätzungen des Bundes ca. 100 000 Asylantragsteller in Baden – Württemberg ankommen. (Quelle: Landeszentrale für Politische Bildung, Stand Dezember 2015).

Gegenwärtig (Ende 2015) befinden sich 2 896 Asylbewerber und Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises Böblingen. 45 Flüchtlinge sind in der Anschlussunterbringung im Stadtgebiet Böblingen untergebracht. Laut Prognose werden 2016 302 Flüchtlinge in die Anschlussunterbringung der Stadt Böblingen zugewiesen. Momentan (Stand Dezember 2015) stehen noch weitere 52 Plätze dafür zur Verfügung. Durch Neubauten werden 2016 nochmals 324 Plätze dazu kommen.

Angebote

Freundeskreis Flüchtlingshilfe (FFH)

Der Freundeskreis Flüchtlingshilfe ist eine stets wachsende Gruppe von ehrenamtlichen Helfern. In dieser Gruppe haben sich Menschen zusammengefunden, die ganz unterschiedliche Talente einbringen, mit dem gemeinsamen Ziel die Flüchtlinge hier in Böblingen zu begleiten, um in Deutschland eine neue Heimat zu finden. Der FFH ist in diverse Untergruppen aufgeteilt, die sich jeweils auf bestimmte Themenfelder wie z.B. den Berufseinstieg oder Patenschaften für Flüchtlinge spezialisiert haben.Weitere Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf der Website des FFH.

Muhajer Asyl Café

Wöchentliches stattfindendes, lockeres Treffen zwischen Flüchtlingen und Einheimischen. Interessierte sind herzlich eingeladen, einfach vorbeizuschauen oder sich vorab mit Frau Jakobi (cafeasyl@ffh-bb.de) vom FFH in Verbindung zu setzen.Dienstags (jedoch nicht im Monat August und an Feiertagen)  16 – 18 Uhr im Gemeindesaal St. Bonifatius (Bonifatiusplatz 1, 71032 Böblingen).

Caritas

Mit ihren Angeboten möchte die Caritas Schwarzwald – Gäu in Böblingen Ehrenamtliche unterstützen, die sich in der Flüchtlingsarbeit engagieren, sowie Begegnungsmöglichkeiten zwischen Einheimischen und Flüchtlingen schaffen. Zusätzlich gehört die Erwachsenenmigrationsberatung schon lange zum Repertoire der Caritas in Böblingen.Weitere Informationen sowie Kontaktdaten finden sie auf der Website der Caritas Schwarzwald – Gäu.

AWO

Die AWO Böblingen – Tübingen bietet qualifizierte Migrationsberatung sowie diverse Projekte für MigrantInnen und Einheimische, unter anderem Sprachkurse und das Frauencafé International, an.Weitere Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf der Website der AWO.Das Frauencafé findet Montags, von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Sozial- und Nachbarschaftszentrum Grund (Stauffenbergstraße 17, 71034 Böblingen) statt.Weitere Informationen über das Sozial- und Nachbarschaftszentrum Grund finden Sie hier.

SVB

Die Sportvereinigung Böblingen möchte Flüchtlingen die Möglichkeit geben, an ihren Angeboten teilzunehmen.Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Koordinierungsstelle ehrenamtliches Engagement in der Flüchtlingshilfe der Stadt Böblingen, Frau Bagci (E-Mail: m.bagci@boeblingen.de, Tel.: 07031/ 669-2478).

Angebote für Jugendliche

Die unten aufgeführten Angebote richten sich prinzipiell an alle Kinder und Jugendlichen in den jeweiligen Altersgruppen und sind keine Angebote speziell für junge Flüchtlinge. Sie bieten ein gutes Umfeld um mit einheimischen Jugendlichen in Kontakt zu kommen und neue Freundschaften zu schließen.

Casa Nostra: Zentrum für Jugendkultur

Das Casa Nostra ist das Zentrum für Jugendkultur der Stadt Böblingen. Es bietet Jugendlichen und Kindern auf 1000 m² sowohl Räume zum Relaxen, Ausleben oder Freunde treffen als auch hochwertige Freizeitangebote, wie Sport- und Tanzprojekte, Medienkurse sowie Konzerte.           Montag, Mittwoch – Freitag ist von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr offener Betrieb im Casa Nostra (Calwer Str. 4, 71034 Böblingen) , Sonntag von 16.30 Uhr bis 22.30 Uhr.Weitere Informationen, Kontaktdaten und Termine finden Sie auf der Website des Casa Nostra.

Kinder- und Jugendtreff Diezenhalde

Im Kinder- und Jugendtreff Diezenhalde gibt es vielseitige Angebote für Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 27 Jahren.                                                                                                                         Der Treff ist Montag bis Freitag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr für Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 14 Jahren, und von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr (Montag und Dienstag) bzw. 22.00 Uhr (Mittwoch bis Freitag) für Jugendliche geöffnet. An geraden Kalenderwochen ist der Kinder- und Jugendtreff (Freiburger Allee 44, 71034 Böblingen) auch Samstag geöffnet.Weitere Informationen, Termine sowie Kontaktdaten finden Sie auf der Website des Kinder- und Jugendtreffs.

Jugendtreff Dagersheim

Der Jugendtreff Dagersheim ist eine städtische Einrichtung der offenen Jugendarbeit für ALLE Kinder und Jugendlichen zwischen 10 und 27 Jahren. Montag, Mittwoch und Donnerstag ist der Jugendtreff (Böblinger Str. 19, 71034 Böblingen) zwischen 16.00 Uhr und 21.00 Uhr für alle Jugendlichen zwischen 10 und 27 Jahren geöffnet. An anderen Tagen gibt es abweichende Öffnungszeiten für verschiedene Gruppen.Diese und weitere Informationen, Termine und Kontaktdaten finden Sie auf der Website des Jugendtreffs Dagersheim.

Sozial- und Nachbarschaftszentrum Grund

Der SNZ – Jugendtreff bietet Kindern und Jugendlichen einen sozialpädagogisch betreuten Treff in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld.                                                                                                       
Der Jugendtreff findet Dienstag bis Freitag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Sozial- und Nachbarschaftszentrum Grund (Stauffenbergstraße 17, 71034 Böblingen) statt.
Weitere Informationen über das Sozial- und Nachbarschaftszentrum Grund finden Sie hier.

Zusätzlich zu den oben aufgeführten Angeboten gibt es eine Vielzahl von Kirchengemeinden in der Stadt Böblingen, die sich für und mit Flüchtlingen engagieren. Hier empfiehlt es sich, direkt bei den Gemeinden anzufragen, ob und welche Angebote sie haben. Gerne hilft Ihnen dabei auch die Koordinierungsstelle des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe der Stadt Böblingen weiter: Frau Bagci (E-Mail: m.bagci@boeblingen.de, Tel.: 07031/ 669-2478).

Planen Sie eine Initiative für geflüchtete Personen oder zusammen mit ihnen und benötigen dabei Unterstützung, möchten Sie diese Initiative auf der Internetseite der Stadt Böblingen bekanntmachen, suchen Sie weitere Freiwillige oder wissen Sie von einer bestehenden Initiative, die nicht auf dieser Seite auftaucht? Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen ebenfalls an die Koordinierungsstelle des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe der Stadt Böblingen, Frau Bagci (E-Mail: m.bagci@boeblingen.de, Tel.: 07031/ 669-2478).

Weiterführende Informationen

kommunal.de/artikel/leitfaden-fuer-fluechtlinge/
Leitfaden für Flüchtlinge. Angeregt wurde er von Fragen, die viele Geflüchtete selbst immer wieder gestellt haben. Der Leitfaden kann in vielen Sprachen heruntergeladen werden.

www.bamf.de
Informationen zum Asylverfahren und der Einwanderung nach Deutschland, aktuelle Zahlen und weiterführende Informationen.

www.fluechtlingsrat-bw.de
Unterstützung der Flüchtlingsarbeit vor Ort durch umfassende Informationen zur sozialen und rechtlichen Situation in Baden-Württemberg, zur Flüchtlingspolitik und zur Lage in den Herkunftsländern.

www.fluechtlingshilfe-bw.de/start/
Informationen, Arbeitshilfen, Anregungen für ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingshilfe in Baden Württemberg.                                                                 

www.fluechtlingshilfe-bw.de/praxistipps/handbuch/
Kostenloser Download der Arbeitshilfe „Willkommen! Ein Handbuch für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Baden – Württemberg: Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick“                                            

www.integrationsministerium-bw.de
Hilfreiche Informationen rund um die Themen Migration, Integration und Teilhabe.

www.proasyl.de/de
PRO ASYL ist eine unabhängige Menschenrechtsorganisation, die sich seit mehr als 25 Jahren für die Rechte verfolgter Menschen in Deutschland und Europa einsetzt. Auf der Website informiert die Organisation regelmäßig über rechtliche Neuerungen.

www.fluechtlingshilfe-bw.de/projekte/begleitung/lago-handbuch/
Neues Handbuch für lokale Bündnisse und Arbeitskreise.

www.emon.de
Informationen für Helfer auf Städte- und Gemeindeebene. Das Angebot richtet sich gezielt an Einzelpersonen, Initiativen und Vereine, welche sich Flüchtenden in Folgeeinrichtungen annehmen und hierbei wertvolle Aufgaben übernehmen, die durch Verwaltungsstellen nicht geleistet werden.

www.asyl.net
Der Informationsverbund Asyl und Migration e.V. ist ein Zusammenschluss von in der Flüchtlings- und Migrationsarbeit aktiven Organisationen, die auf der Website relevante Informationen für die Beratungspraxis zugänglich zu machen.

www.bridge-bleiberecht.de/
Kostenlose Beratung und Unterstützung bei aufenthaltsrechtlichen Fragen und Zugang zum Arbeitsmarkt. Primär für in Berlin lebende Flüchtlinge.

www.einwanderer.net/
Website mit vielen hilfreichen Informationen rund um das Migrationsrecht und Sozialrecht sowie Qualifizierung der Flüchtlingsberatung.

www.whatsgerman.de
Kostenloser Deutschkurs für Flüchtlinge, der ganz einfach per Messenger funktioniert. WhatsGerman ist ein Projekt der Plan.Net.Group. Es soll interessierten Flüchtlingen Grundkenntnisse im Deutschen vermitteln, schon vor dem eigentlichen Deutschkurs. So geht`s: Unter www.whatsgerman.de anmelden und pro Tag eine Lektion als Textnachricht und kurzes Video per WhatsApp bekommen.

www.workeer.de
workeer ist die erste Ausbildungs- und Arbeitsplatzbörse Deutschlands, die sich speziell an Flüchtlinge richtet.

www.refunite.org
Eine online Plattform, über die Flüchtlinge Familienmitglieder und Freunde suchen können, von denen sie auf ihrer Flucht getrennt wurden.

kiron.university/
Eine Initiative, die in Kollaboration mit bestehenden Universitäten Flüchtlingen den Zugang zum Hochschulstudium erleichtern möchte.

www.wefugee.org/k
Eine Plattform von Flüchtlingen, Ehrenamtlichen und in der Flüchtlingshilfe tätigen Organisationen.

www.ankommenapp.de/
Ankommen App

www.vodafone-stiftung.de/elterninformationsmaterial.html
Elterninformationsmaterial von der Vodafone Stiftung

FAQs

Wie läuft ein Asylverfahren ab?

Beim Antrag in einer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden Personaldaten sowie Fingerabdrücke registriert, um Mehrfachanträge in anderen Ländern auszuschließen. Die Entscheidung über eine Anerkennung des Asylantrags fällt in einer Anhörung. Dabei muss der Flüchtling darlegen, weshalb er verfolgt wird und warum eine Rückkehr nicht möglich ist. Asylanträge werden in Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geprüft.

Wer kann in Deutschland Asyl erhalten?

Deutschland gewährt Flüchtlingen durch das Asylverfahren und das Aufenthaltsrecht Schutz. Ausschlaggebend ist das in Artikel 16 a Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl. Es ist das einzige Grundrecht, welches nur Ausländern zusteht. Ausländer können auch als Flüchtlinge im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt, wenn Leben oder Freiheit im Herkunftsstaat z.B. wegen der Rasse, Religion oder politischen Überzeugung bedroht ist. Personen, die als asylberechtigt anerkannt werden, erhalten eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis.

Wer kann in Deutschland bleiben?

Wer als Flüchtling oder Asylberechtigter anerkannt wird, erhält ein Aufenthaltsrecht (Aufenthaltserlaubnis) in Deutschland. Für die Dauer des Asylverfahrens wird eine Aufenthaltsgestattung erteilt.

Wie lange dauert ein Asylverfahren in Deutschland?

Die Dauer ist je nach Bundesland unterschiedlich. Bundesweit liegt der Durchschnitt bei 5,3 Monaten, in Baden-Württemberg bei 6,7 Monaten (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Die Dauer hängt vor allem davon ab, aus welchem Land die Asylbewerber kommen.

Welche Rechte und Pflichten haben Asylsuchende?

Jeder Schutzsuchende, der einen Antrag auf Bleiberecht stellt, hat Ansprüche auf Unterbringung, Verpflegung und Betreuung. Laut Genfer Flüchtlingskonvention hat jeder Flüchtling zudem insbesondere die Verpflichtung, „die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften sowie die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung getroffenen Maßnahmen zu beachten“.

Wie ist die Aufnahme in Baden - Württemberg geregelt?

In Baden-Württemberg besteht ein dreigliedriges Aufnahmesystem:Erste Station für Asylbewerber und die meisten sonstigen Flüchtlinge im Land sind die Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA), die von den Regierungspräsidien betrieben werden. Hier wird der Asylbewerber registriert und auf übertragbare Krankheiten untersucht. Das für die Asylverfahren zuständige BAMF unterhält auf dem Gelände der Landeserstaufnahmeeinrichtungen bzw. in deren Nähe eine Außenstelle, welche die Asylanträge der Asylbewerber entgegennimmt und sie im Asylverfahren anhört. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen beträgt etwa sechs Wochen. Von den Landeserstaufnahmeeinrichtungen aus werden die Asylsuchenden und Flüchtlinge den unteren Aufnahmebehörden bei den Stadt- und Landkreisen zugeteilt (sogenannte vorläufige Unterbringung). Dies geschieht nach einem Bevölkerungsschlüssel. In den Kreisen werden die Betroffenen bis zum Abschluss des Asylverfahrens– längstens jedoch für zwei Jahre –untergebracht. Nach dem Ende der vorläufigen Unterbringung werden die Flüchtlinge innerhalb des Landkreises auf die kreisangehörigen Gemeinden in die sogenannte Anschlussunterbringung verteilt. Maßgeblich ist dabei grundsätzlich der Bevölkerungsschlüssel der Gemeinden. In den Stadtkreisen entfällt naturgemäß eine kreisinterne Verteilung.

Wo dürfen sich Asylbewerber aufhalten?

Der Aufenthalt eines Asylbewerbers ist nach dem Asylverfahrensgesetz grundsätzlich auf den Bezirk einer Ausländerbehörde beschränkt. Die Landesregierungen kann diese oft als „Residenzpflicht“ bezeichnete Beschränkung jedoch durch Rechtsverordnung lockern, was in Baden – Württemberg bereits 2012 geschah. Im Zuge des jüngsten sogenannten Asylkompromisses hat der Bundesgesetzgeber die Residenzpflicht nun bundesweit gelockert. Für Asylbewerber, aber auch für geduldete Ausländer erlöschen die räumlichen Aufenthaltsbeschränkungen regelmäßig nach dreimonatigem erlaubten, gestatteten oder geduldeten Aufenthalts im Bundesgebiet. Der Aufenthaltsbereich wird damit vom Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde auf das Bundesgebiet ausgeweitet. Allerdings werden Asylbewerber, die öffentliche Leistungen in Anspruch nehmen müssen, weiterhin verpflichtet, an dem in der Verteilentscheidung genannten Ort zu wohnen (Wohnsitzauflage). (Quelle: Integrationsministerium Baden – Württemberg)

Welche Leistungen bekommen Asylbewerber?

Asylbewerber erhalten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zunächst folgende Leistungen: Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (notwendiger Bedarf). In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden diese Leistungen nach bundesrechtlicher Vorgabe als Sachleistungen gewährt. Während der sich anschließenden vorläufigen Unterbringung in den Stadt-und Landkreisen wird der notwendige Bedarf vorrangig als Geldleistungen gewährt. Zudem erhalten die Asylbewerber Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (notwendiger persönlicher Bedarf). Diese Leistungen sollen inzwischen während der Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung vorrangig durch Sachleistungen gedeckt werden. Während der vorläufigen Unterbringung wird der notwendige persönliche Bedarf als Geldleistung gewährt. Bei einer Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften kann er auch durch Sachleistungen gedeckt werden. (Quelle: Integrationsministerium Baden – Württemberg)

Bekommen Asylbewerber mehr Leistungen als „Hartz – IV“ Empfänger?

Nein. Die Grundleistungen für Asylbewerber liegen geringfügig unter dem Niveau der Leistungen nach SGB II. „Hartz-IV“-Empfänger sind zudem grundsätzlich gesetzlich krankenversichert bzw. erhalten Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Asylbewerber haben in der ersten Zeit ihres Aufenthalts (15 Monate) grundsätzlich nur Anspruch auf die zur Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen erforderliche Behandlung.

Dürfen Asylbewerber arbeiten?

Während der Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung dürfen die Asylbewerber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Danach kann einem Asylbewerber, der sich insgesamt seit drei Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhält, die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden. Allerdings findet grundsätzlich weiterhin eine sogenannte Vorrangprüfung statt, d. h. die Bundesagentur für Arbeit prüft zunächst, ob ein deutscher oder bevorrechtigter ausländischer Bewerber für die Stelle zur Verfügung steht. Die Vorrangprüfung entfällt jedoch nach 15-monatigem Aufenthalt des Asylbewerbers im Bundesgebiet.

Wer ist für Flüchtlinge zuständig, die aus einem anderen europäischen Land eingereist sind?

Wenn ein Flüchtling über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland eingereist ist, bedeutet dies, dass die Bundesrepublik nicht zuständig ist. Nach dem Dubliner Verfahren kann ein Flüchtling nur in dem EU-Land Asyl beantragen, das er als erstes betreten hat. Er wird dann in dieses Land abgeschoben.

Bericht über den Sachstand der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen

Kontakt

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Sachgebietsleitung Sozialbetreuung Obdach

Telefon (0 70 31) 669-24 68
Gebäude Tetragon (Konrad-Zuse-Straße 90), Ebene 3
Raum 3.10
N. N.

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