Böblinger Bonuspass

Den Böblinger Bonuspass erhalten Einwohner*innen der Stadt Böblingen, die über wenig Einkünfte verfügen. Es gibt einen Bonuspass A für Menschen, die Transferleistungen wie z.B. Wohngeld, Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen. Den Bonuspass B erhalten Menschen mit kleinem Einkommen, die unter einer bestimmten Bruttojahreseinkommensgrenze bleiben.

Wissenswertes zum Bonuspass:

  • Familien, Paare und Einzelpersonen profitieren sowohl vom Bonuspass A als auch vom Bonuspass B
  • Bei der Einkommensberechnung für den B-Pass werden besondere Lebensumstände berücksichtigt. Hierzu gehören Personen, die alleinerziehend sind, eine Behinderung haben und/oder mit einer Person mit Behinderung im Haushalt leben.
  • A-Pass-Inhaber*innen, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen, können diese mit den Bonuspassleistungen vor allem bei Freizeit- und Bildungsangeboten kombinieren. B-Pass-Inhaber*innen erhalten eine Ermäßigung (vhs, Haus der Familie, Musik- und Kunstschule, Treff am See, Familienzentrum Paul-Gerhardt-Weg)
  • B-Pass-Inhaber*innen bekommen Zuschüsse zu Schülerbeförderung, persönlichen Schulbedarf und Mittagstisch an Schule und Kita
  • Für alle bonuspassberechtigten Personen gibt es Ermäßigungen bei der Mitgliedschaft in kooperierenden Böblinger Vereinen, bei Hallen- und Freibad, bei Veranstaltungen des Böblinger Kulturamts und in der Stadtbibliothek
  • Alle bonuspassberechtigten Familien können einen Antrag auf persönlichen Kita-Bedarf für ihre Kinder stellen.
  • Senior*innen ab dem 60. Lebensjahr können zusätzlich vergünstigt in die Therme und zum Seniorenmittagstisch
  • Der Bonuspass berechtigt zum Einkauf im Tafelladen.

A-Passinhaber*innen, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket.

Hier finden Sie die ausführlichen Richtlinien zum Böblinger Bonuspass. (211,2 KiB)

Hier können Sie den Flyer herunterladen. (272,4 KiB)

Aktuelles

Richtlinienänderung des Böblinger Bonuspasses zum 01.01.2024

Am 04. Oktober 2023 beschloss der Gemeinderat einstimmig die neue Richtlinie des Böblinger Bonuspasses, die zum 01.01.2024 in Kraft tritt. Neben redaktionellen Änderungen, die der besseren Strukturierung und Lesbarkeit dienen, wurde die Einkommensgrenze im B-Pass verändert.
 
Die Jahresbruttoeinkommensgrenze des B-Passes orientiert sich weiterhin dynamisch an der Jahresbruttoeinkommensgrenze des Wohngelds für Böblingen. Diese werden ab dem 01.01.2024 mit dem Faktor 1,2 multipliziert. Die Jahresbruttoeinkommensgrenzen des B-Passes liegen somit weiterhin über denen des Wohngeldes. Der B-Pass soll Einwohner*innen zugutekommen, die aufgrund eines Einkommens keinen Anspruch auf Wohngeld haben, allerdings mit hohen Mieten, gestiegenen Lebensunterhaltskosten oder auch gestiegenen Energiekosten zu kämpfen haben und deshalb nur schwer die gesellschaftliche und soziale Teilhabe für sich und ihre Kinder gewährleisten können.
 
Die ab dem 01.01.2024 gültigen Jahresbruttoeinkommensgrenzen des B-Passes entnehmen Sie der Anlage 1 der Richtlinie zum Böblinger Bonuspass oder erfragen Sie in der Servicestelle Böblinger Bonuspass.
 
Neu ist allerdings, dass vor Beantragung eines B-Passes grundsätzlich ein möglicher Wohngeldanspruch überprüft werden muss. Mit Antragstellung des B-Passes ist ein Ablehnungsbescheid der Wohngeldbehörde vorzulegen.

Kontaktzeiten und Ansprechpersonen:

Die Servicestelle Böblinger Bonuspass arbeitet mit vorheriger Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie zur persönlichen Vorsprache telefonisch oder per Mail einen Termin bei der zuständigen Sachbearbeitung.  Formulare können im Voraus telefonisch angefordert und per Post zugeschickt werden. Die ausgefüllten Anträge und notwendigen Nachweise in Kopie können per Post oder E-Mail zurückgeschickt werden oder im Alten Rathaus am früheren Eingang zum Bürgeramt eingeworfen werden (adressiert an: Stadtverwaltung Böblingen, Amt 50 / Servicestelle Bonuspass, Marktplatz 16).
WICHTIG: im Gebäude Tetragon in der Konrad-Zuse-Straße kann keine Post eingeworfen oder abgegeben werden.

Buchstabe Sachbearbeiterin Telefon
A - F Frau Hanka 07031 / 669-2362
G - M Frau Hummel 07031 / 669-2367
N - S Frau Karakas 07031 / 669-2369
Sch/St - Z Frau Susak 07031 / 669 2368

E-Mail: bonuspass@boeblingen.de

Die Buchstabenverteilung gilt ebenfalls für die Sachbearbeitung des Landesfamilienpasses.
Es gelten folgende Erreichbarkeitszeiten:
Montag: 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 16.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr & 15.00 – 16.30 Uhr
*Eine Terminvereinbarung ist in jedem Fall notwendig

Adresse

Standort:
„Tetragon“, Konrad-Zuse-Str. 90, 3.0G, Zimmer 3.02 und 3.03

mit Bus 705/731/732/763/766, Haltestelle Calwer Straße

Postanschrift:
Stadt Böblingen, Amt für Soziales, Bonuspass Marktplatz 16, 71032 Böblingen

Formulare / Merkblätter

Bitte wenden Sie sich an die Servicestelle Böblinger Bonuspass, um diese in ausgedruckter Form zu erhalten.

Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, können Sie sich gerne an unsere Formularhilfe wenden.



Formulare nur für den A-Pass



Hinweise zum Datenschutz

Weitere Informationen

Kontakt

Miriam Hanka

Familie, Senioren und Engagement

Telefon (0 70 31) 669-23 62
Gebäude Tetragon (Konrad-Zuse-Straße 90), Ebene 3
Raum 3.03

Landesfamilienpass, Böblinger Bonuspass (A-F)

Hannelore Hummel

Familien, Senioren und Engagement

Telefon (0 70 31) 669-23 67
Gebäude Tetragon (Konrad-Zuse-Straße 90), Ebene 3
Raum 3.03

Landesfamilienpass, Böblinger Bonuspass (G-M)

Gülferi Karakas

Familie, Senioren und Engagement

Telefon (0 70 31) 669-23 69
Gebäude Tetragon (Konrad-Zuse-Straße 90), Ebene 3
Raum 3.02

Landesfamilienpass, Böblinger Bonuspass (N-S)

Märi Susak

Familien, Senioren und Engagement

Telefon (0 70 31) 669-23 68
Gebäude Tetragon (Konrad-Zuse-Straße 90), Ebene 3
Raum 3.02

Landesfamilienpass, Böblinger Bonuspass (Sch/St-Z)

Zur persönlichen Vorsprache ist eine telefonische Terminvereinbarung oder eine Terminvereinbarung per E-Mail notwendig.