+++ Achtung! Bedarfsmeldungen für einen Kitaplatz im Kitajahr 2025/2026 müssen bis 15. Februar 2025 online übermittelt werden +++

Vormerk- und Platzvergabeverfahren in Böblingen

Alle wichtigen Informationen zum Vormerk- und Platzvergabeverfahren finden Sie auf dieser Seite. 
Bitte beachten Sie, dass eine Vormerkung direkt in den Kitas nicht möglich ist, diese ist ausschließlich über unser Online-Portal zu erstellen.

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Gerne können Sie Ihre Fragen auch direkt an das Platzmanagement, Abteilung Kindertagesbetreuung stellen:
 
Telefon:                                      07031/669-9916
 
Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag bis Donnerstag            9.00 – 11.30 Uhr
 
           
E-Mail:                                       kitaplatz@boeblingen.de

Wie finde ich die passende Betreuung für mein Kind?

Die Stadt Böblingen bietet sowohl in ihren städtischen Kindertageseinrichtungen als auch in freier Trägerschaft ein gut ausgebautes Betreuungsangebot für Kinder. Die Bandbreite reicht von betreuten Spielgruppen und Halbtagsangeboten über verlängerte Öffnungszeiten bis hin zu Ganztagesbetreuung. Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren erfolgt in Krippen oder ab zwei Jahren in altersgemischten Gruppen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Betreuung durch eine Tagespflegeperson. Im Rahmen des TAKKI Programms bezuschusst die Stadt Böblingen diese Form der Betreuung von Kleinkindern unter und über drei Jahren.

Das zu Ihrem Bedarf passende Betreuungsangebot finden Sie, indem Sie sich über die Einrichtungen und deren Betreuungsformen, Öffnungszeiten und pädagogischen Konzepte informieren:

  • Informationen zu den einzelnen städtischen Einrichtungen finden Sie hier, im Rathaus bei der Abteilung Kindertagesbetreuung oder direkt in den Kitas. Letztgenannte bieten "Tage der offenen Tür" an, deren Termine im Amtsblatt veröffentlicht werden.
  • Informationen über die Kindertageseinrichtungen in freien Trägerschaft finden Sie hier.
  • Informationen zu den Angeboten der Betreuung durch Tagespflegepersonen finden Sie hier.

Wo und wie kann ich mein Kind für einen Betreuungsplatz vormerken?

Eine Vormerkung für einen Betreuungsplatz können Sie bei dem Anbieter/der Einrichtung ihrer Wahl tätigen. Dabei unterscheiden sich die konkreten Vorgehensweisen bei den unterschiedlichen Anbietern:

  • Die Einrichtungen einiger freier Träger setzen ein eigenes Vormerk- und Platzvergabeverfahren um. Bitte informieren Sie sich über die Abläufe und Vorgehensweisen direkt bei den jeweiligen Ansprechpartnern.
  • Falls Sie eine Tagespflegeperson suchen, wenden Sie sich an den Tages- und Pflegeverein e.V. Kreis Böblingen (TUPF) Tel.: 07031 / 21 37 10.
  • Die städtischen Kitas, die Kolping-Kita, die Kita educcare 1.0 und 2.0, die SVB-Bewegungskita, der Walddorfkindergarten, sowie die evangelische Waldkita "Tannenzwerge" nutzen ein gemeinsames, elektronisches Verfahren für den Vormerk- und Platzvergabeprozess. Falls Sie sich für eine dieser Kitas entschieden haben, sind nachstehende Informationen relevant:

Eine Vormerkung können Sie hier eigenständig online durchführen.

Bitte bedenken Sie, dass die Vormerkung für einen Platz spätestens 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin vorliegen sollte.

Was ist bei der Online-Vormerkung zu beachten?

  1. Bevor Sie eine Vormerkung tätigen, sollten Sie sich sicher sein, welche Betreuungsform Sie benötigen und welche Einrichtungen für Sie in Frage kommen. Erst dann ist es sinnvoll den Vormerkprozess zu starten. Alle wichtigen Informationen für ihren Entscheidungsprozess finden Sie auf unserer Homepage.
  2. Für die erste Vormerkung registrieren Sie sich einmal hier als Benutzer. Für alle weiteren Vormerkungen (z.B. Geschwisterkinder) nutzen Sie im Anschluss Ihr bestehendes Benutzerkonto.
  3. Lesen Sie sich die Informationen auf der Startseite genau durch, hier finden Sie eine Anleitung zur Vormerkung.
  4. Sie sollten auf dem Online-Formular alle Felder ausfüllen, damit auf dieser Grundlage eine möglichst passgenaue Platzvergabe durchgeführt werden kann. Bitte achten Sie besonders darauf zwei weitere Einrichtungen anzugeben.
  5. Für einige Angaben benötigen Sie einen Nachweis (Erwerbstätigkeit, alleiniges Sorgerecht, Zuzug), bitte laden Sie diese in ihrer Online-Vormerkung hoch (dies ist auch noch nach der Erstellung und Übermittlung der Vormerkung möglich).
  6. Haben Sie die Vormerkung abgeschickt erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.
  7. Über Ihr Benutzerkonto haben Sie jederzeit Einblick in ihre Vormerkung. Änderungen können Sie bis zur abschließenden Prüfung durch uns noch vornehmen. Danach ist eine Änderung ihrer Daten nur noch über die Abteilung Kindertagesbetreuung möglich.

Nach welchen Kriterien werden die Plätze in städtischen Kitas vergeben?

In städtischen Einrichtungen werden ausschließlich Kinder mit Hauptwohnsitz in Böblingen aufgenommen.

Wenn es mehr Anfragen als verfügbare Plätze gibt, wird wie folgt stufenweise aufgenommen:

  • Kinder, deren Wohl nach rechtlicher Definition gem. §8a SGB VIII akut gefährdet ist, werden
    vorrangig aufgenommen.
  • Kinder die im darauffolgenden Kindergarten- bzw. Schuljahr schulpflichtig sind, werden
    vorrangig aufgenommen.
  • Kinder, die bereits einen Krippenplatz in einer städtischen Einrichtung in Anspruch nehmen,
    erhalten sofern verfügbar, einen Anschlussplatz ab 3 Jahren in einer Böblinger
    Kindertageseinrichtung.

Weitere Plätze werden in den verschiedenen Altersbereichen nach unterschiedlichen Rangfolgen vergeben:

Bei der Vergabe von Krippenplätzen wird wie folgt verfahren:

Grundsätzlich erfolgt die Vergabe von Krippenplätzen für Kinder ab erreichen des ersten Lebensjahr bis 2 Jahre und 3 Monate, ältere Kinder werden nicht mehr in den Krippenbereich aufgenommen.

Die Vergabe der Plätze erfolgt nach der folgenden Rangfolge:
• Rang I: allein- oder getrennt-erziehend und beschäftigt
• Rang II: beide Sorgeberechtigte beschäftigt
• Rang III: ein*e Sorgeberechtigte*r beschäftigt
• Rang IV: Platzvergabe erfolgt anhand der Geburtsdaten und beginnt beim ältesten vorgemerkten Kind


Bei der Vergabe von Ü3-Plätzen wird wie folgt verfahren:

Für Betreuungsplätze ≤ 6 Stunden erfolgt die Vergabe der Plätze anhand der Geburtsdaten
und beginnt beim ältesten vorgemerkten Kind.

Für Betreuungsplätze ≥ 7 Stunden erfolgt die Vergabe der Plätze nach folgender Rangfolge:
• Rang I: allein- oder getrennt-erziehend und beschäftigt
• Rang II: beide Sorgeberechtigte beschäftigt
• Rang III: ein*e Sorgeberechtigte*r beschäftigt


Bei der Vergabe von Hortplätzen wird wie folgt verfahren:

Die Vergabe der Plätze erfolgt nach der folgenden Rangfolge:
• Rang I: allein- oder getrennt-erziehend und beschäftigt
• Rang II: beide Sorgeberechtigte beschäftigt
• Rang III: ein*e Sorgeberechtigte*r beschäftigt

Ausführliche Informationen zu unseren Kriterien der Platzvergabe finden Sie hier (831 KiB).

Wann kann ich mit einer Zusage rechnen?

Grundsätzlich wird zwischen zwei zum Teil parallellaufenden Verfahren unterschieden:

Mit der unterjährigen Platzvergabe, ist die kontinuierliche Vergabe von immer wieder freiwerdenden Betreuungsplätzen während eines laufenden Kindergartenjahres gemeint. Diese wird selbstständig von den Kindertageseinrichtungen umgesetzt und die Familien erhalten eine Benachrichtigung über das Angebot eines Betreuungsplatzes.

Die Hauptvergaberunde beschreibt die Vergabe von Betreuungsplätzen zu Beginn eines Kitajahres (Aufnahme der Kinder von September bis Februar). Die Vergabe dieser Plätze erfolgt immer von März bis Mai für das folgende Kindergartenjahr. Sie erhalten auch hier eine Zusage direkt von der Kindertageseinrichtung.

Sollten nach Abschluss des Vergabeverfahrens noch Vormerkungen auf der Warteliste verbleiben, erfolgt eine zentrale Bearbeitung durch die Abteilung Kindertagesbetreuung. Freie Restplätze werden im Juni nach den bestehenden Vergabekriterien vergeben. Soweit es möglich ist, werden Ihre Wünsche berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass es momentan zu Wartezeiten kommt. Aufgrund der hohen Nachfragen können wir nicht allen vorgemerkten Kindern einen Betreuungsplatz zum gewünschten Aufnahmedatum zusichern. Ihre Vormerkung bleibt selbstverständlich bestehen und die Einrichtungen kontaktieren Sie, sobald wieder Kapazitäten frei sind.

Muss ich mich für einen Folgeplatz nach der Krippenzeit erneut vormerken?

Unser Ziel ist, Ihnen eine durchgängige Betreuung in einer Kita zu ermöglichen. Falls Sie eine Folgebetreuung nach der Krippenzeit ihres Kindes in einer unserer Einrichtungen wünschen, müssen Sie hierfür eine erneute Vormerkung über das Online-Portal tätigen. Bitte tätigen Sie diese spätestens 6 Monate vor dem 3. Geburtstag ihres Kindes bzw. bis zum 15. Februar eines Jahres, wenn ihr Kind im darauffolgenden Kindergartenjahr 3 Jahre alt wird. Falls eine Folgebetreuung in derselben Kita nicht angeboten werden kann, wird die Leitung Sie frühzeitig über das weitere Vorgehen unterrichten.

Ich benötige weitere Beratung. An wen kann ich mich wenden?

Für Fragen zu den einzelnen Kindertageseinrichtungen, wenden Sie sich bitte immer direkt an die jeweilige Einrichtung.
Gerne können Sie Ihre Fragen auch direkt an das Platzmanagement, Abteilung Kindertagesbetreuung stellen und eine Mail an kitaplatz@boeblingen.de schreiben.

Telefon:                                      07031/669-9916
 
Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag bis Donnerstag            9.00 – 11.30 Uhr
 
E-Mail:                                      kitaplatz@boeblingen.de

Weitere Informationen

Kontakt

Postanschrift:
Stadtverwaltung Böblingen
Amt für Soziales
Abteilung Kindertagesbetreuung
Marktplatz 16
71032 Böblingen

Standort:
Tetragon
Konrad-Zuse-Str. 90
71032 Böblingen

Tel.: 07031 / 669 2382
E-Mail kita@boeblingen.de

Abteilungsleitung:
Marliese Mayer

Sachgebietsleitung:
Nicole Kugel

Bitte beachten Sie:
Themenbezogene Ansprechpartner entnehmen Sie bitte den entsprechenden Rubriken.

Es gelten folgende Sprechzeiten:
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr
und 16.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 16.30 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr