Stadtkasse
Bankverbindung der Stadtverwaltung Böblingen
Kreissparkasse Böblingen
IBAN: DE82 6035 0130 0000 0000 31
BIC: BBKRDE6BXXX
Vereinigte Volksbank AG
IBAN: DE52 6039 0000 0100 7000 04
BIC: GENODES1BBV
SEPA-Lastschriftverfahren Stadt Böblingen
Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren können Zahlungen auf einfachem Weg vorgenommen werden. Das Einzugsverfahren hat den Vorteil, dass die Stadtkasse die Forderung bei Fälligkeit abbucht und somit dem Zahlungspflichtigen die lästige Überwachung von Zahlungsterminen, die Anpassung und die Kosten bestehender Daueraufträge erspart bleiben.
Für dieses Einzugsverfahren benötigt die Stadt Böblingen ein sogenanntes SEPA-Basislastschriftmandat. Diese Mandate sind nur vollständig ausgefüllt und mit Unterschrift des Kontoinhabers gültig. Unvollständige oder nicht unterschriebene Formulare können daher nicht bearbeitet werden.
Wenn sich die Bankverbindung des Zahlungspflichtigen ändert und er weiterhin am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen möchte, muss rechtzeitig ein neues SEPA-Mandat bei uns eingereicht bzw. dies schriftlich mit Unterschrift mitgeteilt werden.
Hier finden Sie das SEPA-Lastschriftmandat der Stadt Böblingen (im PDF-Format) (305,1 KiB)
Spenden an die Stadt Böblingen
Die Stadt Böblingen nimmt Geld- und Sachspenden für die Erfüllung ihrer städtischen Aufgaben an. Auch mit dem Verzicht auf die Begleichung Ihrer Rechnung an die Stadt können Sie eine Spende leisten.
Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu Spenden an die Stadt Böblingen zusammengefasst.
Ansprechpartner
Zentraler Ansprechpartner für Spenden ist die Stadtkasse:
Anschrift: Stadtkasse Böblingen, Marktplatz 16, 71032 Böblingen
E-Mail: stadtkasse@boeblingen.de
Telefon: 07031/669-2241 Frau Bahlinger
07031/669-2249 Frau Walter
Bankverbindung für Geldspenden
Für Geldspenden nutzen Sie bitte unsere Bankverbindung bei der Kreissparkasse Böblingen:
IBAN: DE82 6035 0130 0000 0000 31
BIC: BBKRDE6BXXX
Als Verwendungszweck der Überweisung geben Sie „Spende“ sowie den gewünschten Verwendungszweck der Spende an.
Annahme der Spenden
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Spenden an eine Stadt nur vom Gemeinderat oder einem seiner Ausschüsse angenommen werden dürfen. In Böblingen werden Spenden vom Finanzausschuss angenommen, dessen Sitzungen ca. acht Mal im Jahr stattfinden.
Bekomme ich eine Spendenbescheinigung?
Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen) dürfen nur für „gemeinnützige“ Spenden ausgestellt werden. Ob Ihre Spende die gesetzlichen Voraussetzungen für gemeinnützige Spenden (§§ 52 ff. Abgabenordnung) erfüllt, können Sie bei der Stadtkasse erfragen.
Hier finden Sie alle Informationen zu Spenden an die Stadt Böblingen (im PDF-Format). (85 KiB)