Kämmerei
Steuern und Beiträge
Beiträge
- Erschließungsbeiträge/Satzung (486 KiB)
- Kanalbeiträge/Satzung (324,7 KiB)
- Wasserversorgungsbeiträge/Satzung (170,7 KiB)
Ansprechpartner
Karsten Peplau
Abteilung Steuern
peplau@boeblingen.de
(0 70 31) 6 69 22 34
Altes Rathaus
Raum: 106
Wohnbauförderung, Versicherungen, Erschließungsbeiträge
Gewerbesteuer
- Hebesätze (75,4 KiB)
- Hinweise zum Datenschutz (111 KiB)
Ansprechpartner
Lydia Herbinger
Abteilung Steuern
gewerbesteuer@boeblingen.de
(0 70 31) 6 69 22 31
Altes Rathaus
Raum: 105
Gewerbesteuer
Grundsteuer
- Einfach. Transparent. Die neue Grundsteuer für Baden-Württemberg (500,7 KiB)
- Hebesätze (76,8 KiB)
- Formular Jahreszahler (102,6 KiB)
- Info Grundsteuerreform 2022 (114 KiB)
- Hinweise zum Datenschutz (111 KiB)
Ansprechpartner
Regina Schuppelius
Abteilung Steuern
grundsteuer@boeblingen.de
(0 70 31) 6 69 22 32
Altes Rathaus
Raum: 103
Grundsteuer Böblingen
Caren Schade
Abteilung Steuern
grundsteuer@boeblingen.de
(0 70 31) 669-22 12
Altes Rathaus
Raum: 103
Grundsteuer Dagersheim
Hundesteuer
- Anmeldung einer Hundehaltung (189,4 KiB)
Bitte senden Sie das Anmeldeformular zur Hundehaltung vollständig ausgefüllt (bitte Unterschrift nicht vergessen) an die Abteilung Steuern der Stadt Böblingen, Marktplatz 16, 71032 Böblingen oder per Fax 07031 / 669-2239 oder per E-Mail an hundesteuer@boeblingen.de mit den erforderlichen Nachweisen. - Abmeldung einer Hundehaltung (156,6 KiB)
Bitte senden Sie das Abmeldeformular zur Hundehaltung vollständig ausgefüllt (bitte Unterschrift nicht vergessen) an die Abteilung Steuern der Stadt Böblingen, Marktplatz 16, 71032 Böblingen.
Bitte legen Sie der Abmeldung die Hundesteuermarke bei. - Ersatzmarke beantragen, wenn die Aktuelle beschädigt oder verloren wurde (online über service-bw)
- Hundetoiletten im Stadtgebiet (1,138 MiB)
Informationen zur Verunreinigung durch Hundekot. - Hundesteuersatzung (208,4 KiB)
- Hinweise zum Datenschutz (110,8 KiB)
- Hundesteuermarke
Jeder Hundehalter erhält für seinen Hund jährlich eine neue Hundemarke. Der Hundehalter ist verpflichtet, die jeweils gültige Hundesteuermarke gut sichtbar, z.B. am Hundehalsband immer dann mitzuführen, wenn er mit dem Hund außerhalb des privaten Grundstücks unterwegs ist.
Ansprechpartner
Caren Schade
Abteilung Steuern
hundesteuer@boeblingen.de
(0 70 31) 669-22 12
Altes Rathaus
Raum: 103
Hundesteuer
Vergnügungssteuer
- Formular An-/Abmeldung Spielgeräte mit Gewinn (164,9 KiB)
- Formular An-/Abmeldung Spielgeräte ohne Gewinn (186,6 KiB)
- Vergnügungssteuersatzung (332,9 KiB)
- monatliche Steueranmeldung für die Vergnügungssteuer der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (107,9 KiB)
Hinweise zu den Steuerformularen:
- Für die automatische Berechnung im Formular können Sie das Formular herunterladen, speichern und auf Ihrem Computer direkt öffnen. Beim direkten Öffnen im Browser muss in diesem JavaScript aktiviert sein.
- Wenn Sie das Formular zur späteren Weiterbearbeitung zwischenspeichern wollen, benutzen Sie bitte die Schaltfläche 'Speichern' des Formulars. Diese Schaltfläche befindet sich auf jeder Seite des Formulars unten in der Mitte. Die Formulardaten können dann im HTML-Format abgespeichert werden. Sobald Sie zu einem späteren Zeitpunkt diese HTML-Datei öffnen, werden Ihre Formulardaten im jeweils tagesaktuellen Formular im Browser angezeigt. Dazu müssen sie mit dem Internet verbunden sein. - An- und Abmeldung sexuelle Dienstleistungen, Sexdarbietungen, Sexkinos, Kabinen (98 KiB)
- Hinweise zum Datenschutz (110,8 KiB)
Ansprechpartner
Regina Schuppelius
Abteilung Steuern
vergnuegungssteuer@boeblingen.de
(0 70 31) 6 69 22 32
Altes Rathaus
Raum: 103
Vergnügungssteuer A-O
Caren Schade
Abteilung Steuern
vergnuegungssteuer@boeblingen.de
(0 70 31) 669-22 12
Altes Rathaus
Raum: 103
Vergnügungssteuer P-Z
Stadtkasse
Bankverbindung der Stadtverwaltung Böblingen
SEPA-Lastschriftverfahren Stadt Böblingen
Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren können Zahlungen auf einfachem Weg vorgenommen werden. Das Einzugsverfahren hat den Vorteil, dass die Stadtkasse die Forderung bei Fälligkeit abbucht und somit dem Zahlungspflichtigen die lästige Überwachung von Zahlungsterminen, die Anpassung und die Kosten bestehender Daueraufträge erspart bleiben.
Für dieses Einzugsverfahren benötigt die Stadt Böblingen ein sogenanntes SEPA-Basislastschriftmandat. Diese Mandate sind nur vollständig ausgefüllt und mit Unterschrift des Kontoinhabers gültig. Unvollständige oder nicht unterschriebene Formulare können daher nicht bearbeitet werden.
Wenn sich die Bankverbindung des Zahlungspflichtigen ändert und er weiterhin am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen möchte, muss rechtzeitig ein neues SEPA-Mandat bei uns eingereicht bzw. dies schriftlich mit Unterschrift mitgeteilt werden.
Hier finden Sie das SEPA-Lastschriftmandat der Stadt Böblingen (im PDF-Format) (305,1 KiB)
Spenden an die Stadt Böblingen
Zentraler Ansprechpartner für Spenden ist die Stadtkasse:
Anschrift: Stadtkasse Böblingen, Marktplatz 16, 71032 Böblingen
E-Mail: stadtkasse@boeblingen.de
Telefon: 07031/669-2241 Frau Bahlinger
07031/669-2249 Frau Walter
Die Stadt Böblingen nimmt Geld- und Sachspenden für die Erfüllung ihrer städtischen Aufgaben an. Auch mit dem Verzicht auf die Begleichung Ihrer Rechnung an die Stadt können Sie eine Spende leisten.
Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu Spenden an die Stadt Böblingen zusammengefasst.
Bankverbindung für Geldspenden
Für Geldspenden nutzen Sie bitte unsere Bankverbindung bei der Kreissparkasse Böblingen:
IBAN: DE82 6035 0130 0000 0000 31
BIC: BBKRDE6BXXX
Als Verwendungszweck der Überweisung geben Sie „Spende“ sowie den gewünschten Verwendungszweck der Spende an.
Annahme der Spenden
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Spenden an eine Stadt nur vom Gemeinderat oder einem seiner Ausschüsse angenommen werden dürfen. In Böblingen werden Spenden vom Finanzausschuss angenommen, dessen Sitzungen ca. acht Mal im Jahr stattfinden.
Bekomme ich eine Spendenbescheinigung?
Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen) dürfen nur für „gemeinnützige“ Spenden ausgestellt werden. Ob Ihre Spende die gesetzlichen Voraussetzungen für gemeinnützige Spenden (§§ 52 ff. Abgabenordnung) erfüllt, können Sie bei der Stadtkasse erfragen.
Hier finden Sie alle Informationen zu Spenden an die Stadt Böblingen (im PDF-Format). (85 KiB)
Finanzen
Haushalt
Haushaltsplanentwurf 2025
In der Sitzung des Gemeinderats am 23.10.2024 wurde der Haushaltsplanentwurf 2025 eingebracht. Im Ergebnishaushalt ergibt sich ein veranschlagtes ordentliches Ergebnis i. H. v.
– 13.420.774 €. Der Finanzhaushalt weist Auszahlungen für Investitionen i. H. v. 93.489.382 € aus. Bauinvestitionen sind in den Jahren 2025 bis 2028 in Höhe von rd. 155,2 Mio. € vorgesehen.
- Haushaltsrede OB Dr. Belz (139,7 KiB)
- Haushaltsplanentwurf 2025 (13,37 MiB)
Digitaler Haushalt
Eine grafische Aufbereitung der Daten des Böblinger Haushalts ist unter folgendem Link zu finden:
https://boeblingen.haushaltsdaten.de/2025%20(Einbringung)
Auf Haushaltsdaten.de werden die Produktgruppen bis zur Ebene des ordentlichen Ergebnisses abgebildet. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der pdf-Datei zum Haushaltsplanentwurf 2025.
Stadtmonitor
Über das Stadtleitbild und die Schwerpunkte hinaus hält der Bereich Stadtüberblick zentrale Informationen und wissenswerte Kennzahlen über Böblingen für Sie bereit. Ob zu Stadtgesellschaft, Klimaschutz oder Wirtschafts- und Innovationsdaten – dieser Bereich liefert Ihnen wesentliche Informationen über unsere Stadt auf einen Blick.
Unser Stadtmonitor ist Ihr Einblick in die Themen, die unsere Stadt die nächsten Jahre bewegen. Damit halten wir Sie auf dem Laufenden über den Weg, den wir gemeinsam mit Ihnen gehen möchten .
Hier gelangen Sie direkt zur Informationsplattform des Stadtmonitors