Kommunal- und Europawahl 2024

9. Juni 2024
Foto: Bundesregierung

Am Montag, 10. Juni 2024, und bei Bedarf auch am Dienstag, 11. Juni 2024, werden im Böblinger Rathaus die Stimmzettel der Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinderat- und Ortschaftsrat Dagersheim) ausgezählt. Das Rathaus und das Bezirksamt bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen. Interessierte sind ins Rathaus eingeladen, um die öffentlichen Wahlauszählungen und die eingehenden Ergebnisse zu verfolgen

Am 9. Juni 2024 finden die Kommunal- und Europawahlen statt. Wer wahlberechtigt ist, was gewählt wird und wie die Wahlhandlung von statten geht, erfahren Sie hier:

  

           
                         

Broschüre „Einfach wählen gehen!“
Wahlen 2024 - Was man wissen muss zur Wahl in leichter Sprache.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kommunal- und Europawahl

Hinweise zu den Unterlagen für Europa- und Kommunalwahlen

Wählen im Wahllokal am Wahltag

Hierfür erhalten die Wähler*innen den Stimmzettel für die Europawahl – wie auch bei den Bundestagsund Landtagswahlen – gemäß § 49 Absatz 1 Europawahlordnung erst am Wahltag im jeweiligen Wahllokal. Lediglich die Wahlbenachrichtigung geht ihnen gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 Europawahlordnung bereits vor dem Wahltag zu. Mit dieser wird darüber informiert, dass der*die Wähler*in ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, und sie enthält weitere Informationen zu Wahllokal und Briefwahl.
Demgegenüber werden den Wahlberechtigten die Stimmzettel für die Kommunalwahlen (Gemeinderats- und ggf. Ortschaftsratswahl, Kreistagswahl, Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart) gemäß § 18 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz spätestens einen Tag vor dem Wahltag zugesandt. Diese können dann ins Wahllokal mitgebracht werden. Ebenso wird ihnen die Wahlbenachrichtigung gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 Kommunalwahlordnung vor dem Wahltag zugestellt.

Wählen durch Briefwahl

Bei einem Antrag auf Briefwahl werden alle entsprechenden Unterlagen an die Wahlberechtigten verschickt – allerdings getrennt nach Kommunal- und Europawahlen. Das heißt, die Wahlberechtigten erhalten in einem Brief die Briefwahl-Unterlagen für die Kommunalwahlen und in einem weiteren Brief die Briefwahl-Unterlagen für die Europawahl. Leider liegen aus Druckerei- und Versandgründen zwischen der Zusendung dieser Unterlagen oftmals mehrere Tage. Die Briefwahl kann vor dem Wahltag auch zu den Öffnungszeiten des Bürgeramts im Foyer des Neuen Rathauses erfolgen. Die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und des Personalausweises ist auch in diesem Falle erforderlich. Die Unterlagen können danach direkt dort abgegeben werden.

Hinweis: Aufgrund der Laufzeiten bei der Postzustellung ist es leider nicht mehr möglich, die Unterlagen zur Briefwahl online oder per E‐Mail anzufordern. Sie haben weiterhin die Möglichkeit diese vor Ort zu beantragen und abzuholen.

Im Bürgeramt ist die Antragstellung oder die Abholung der Briefwahlunterlagen bis Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr möglich.

Bis zum Samstag vor der Wahl, 12:00 Uhr, können Wahlscheine ersetzt werden, wenn der Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass er den Wahlschein nicht erhalten hat

Öffentliche Bekanntmachungen & Veröffentlichungen

Vorläufige Endergebnisse

Die Bekanntgabe des Ergebnisses erfolgt nach der Schließung der Wahllokale und Auszählung der Wahlergebnisse. Diese sind hier nach 18 Uhr sichtbar.

Hier können Sie die Ergebnisse der Europawahl in der Stadt Böblingen einsehen.

Weitere Informationen

Kontakt Stadtverwaltung

Marktplatz 16
71032 Böblingen

Tel.: 07031 / 669 0
Fax: 07031 / 669 99 09
E-Mail

Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr,
16.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: kein Publikumsverkehr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr,
15.00 - 16.30 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

Wo nicht anders angegeben, gelten diese Öffnungszeiten.

Kontakt Bürgeramt

Bürgeramt  Böblingen
seit 8.8.2023 wieder im
Neuen Rathaus - Ebene U 2
Marktplatz 16 (Eingang Marktgässle)
71032 Böblingen

Tel.: 07031 / 669 9900
E-Mail

Montag: 08:00–12:30
13:00–16:00
Dienstag: 08:00–12:30
13:00–18:00
Mittwoch: 08:00–12:00
Donnerstag: 08:00–12:30
13:00–18:00
Freitag: 08:00–12:00

Kontakt Dagersheim

Anschrift:
Bezirksamt Dagersheim
Albert-Schweitzer Str. 2
71034 Böblingen

Tel.: 07031 / 669 13 22
(Anfragen zu den Aufgaben des Bezirksamtes)
E-Mail
Website

Bürger- und Gremieninfoportal

Im Bürger- und Gremieninfoportal der Stadt Böblingen haben Sie die Möglichkeit nach Sitzungen und Vorlagen zu recherchieren. Des Weiteren können Sie sich über die Kalenderfunktion einen Überblick über die kommenden Termine verschaffen.
Hier gelangen Sie zu unserem Bürgerinformationsportal.
Hier gelangen Sie zu unserem Gremieninfoportal.
 

Wilden Müll melden

Bürger können wilden Müll direkt an die Stadtverwaltung melden: online beim Mängelmelder auf beteiligung.boeblingen.de oder beim Sauberkeitstelefon unter 0 70 31 / 669-33 75.
Erreichbar ist das Böblinger Sauberkeitstelefon montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist auch ein Anrufbeantworter geschaltet.

Aktuelle Baustellen

Beteiligungsplattform

Auf dieser Plattform können Sie sich über laufende Beteiligungsverfahren informieren und daran teilnehmen oder Sie melden Schäden im öffentlichen Raum mit dem Mängelmelder. beteiligung.boeblingen.de

Sperrhotline für die Online-Ausweisfunktion

Für die telefonische Sperrung der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels nach Verlust oder Diebstahl steht ab dem 1. Januar 2014 die Rufnummer 116 116 zur Verfügung. Von Deutschland aus kann die neue Sperrhotline aus dem Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen kostenfrei genutzt werden. Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl, also über Tel. +49 116 116 gebührenpflichtig zu erreichen. Zur zusätzlichen Sicherheit ist der Sperr-Notruf auch über Tel. +49 (0)30 40 50 40 50 erreichbar.

Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)

Gemäß der Elektronischen Rechtsverkehrsverordnung (ERVV) sind die Kommunen verpflichtet, ab dem 1. Januar 2022 als sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Kommunikation mit Gerichten und Strafverfolgungsbehörden ein besonderes Behördenpostfach einzurichten. Für die Stadt Böblingen gibt es momentan ein solches Behördenpostfach.

Die Postfachadresse finden Sie im beBPo Adressverzeichnis unter den folgenden Namen: Stadt Böblingen.
Hier gelangen Sie zur Seite der Stadt Böblingen auf service-bw.de.