Jobvermittlung
Studierende können neben dem Studium eine Beschäftigung ausüben.
Sollten Sie aus finanziellen Gründen eine Nebentätigkeit in Betracht ziehen, achten Sie darauf, dass diese Ihr Studium nicht beeinträchtigt.
Einzelne Studierendenwerke in Baden-Württemberg bieten eine eigene Jobvermittlung an, die sowohl von immatrikulierten Studierenden als auch von Arbeitgebern kostenlos genutzt werden kann.
Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Die Erwerbstätigkeit Studierender ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sozialversicherungspflichtig. Ob die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht in der Sozialversicherung bestehen, muss von Ihren Arbeitgebern geprüft werden. Deshalb müssen Sie alle dazu notwendigen Angaben machen.
Hinweis: Für Studierende, die BAföG erhalten, ist wichtig, dass der Verdienst aus Ferien- und Nebenjobs während des Bewilligungszeitraumes den gesetzlich vorgesehenen Freibetrag nicht überschreitet. Bitte erkundiegen Sie sich über die jeweils aktuelle Höhe. Zum regelmäßigen Arbeitsverdienst zählen auch anteilig Sonderzahlungen, z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld. Der Verdienst wirkt sich sonst auf die Höhe der BAföG-Förderung aus. Einkommen aus einem Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag werden voll angerechnet.
Auch die Bundesagentur für Arbeit oder der Allgemeine Studierendenausschuss einer Hochschule können Jobs vermitteln. Hier finden Sie weitere Links zum Thema "Jobs und Praktika".
Vertiefende Informationen
- Konkrete Informationen zu den Beschäftigungsformen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit
- Informationen über finanzielle Hilfen
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
23.01.2024 Wissenschaftsministerium und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg