Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Vermessung und Flurneuordnung

Beschreibung

Als untere Vermessungsbehörde ist das Amt für Vermessung und Flurneuordnung zuständig für die Städte und Gemeinden im Landkreis Böblingen, außer der Stadt Sindelfingen mit ihren Teilorten. Als untere Flurbereinigungsbehörde ist das Amt für Vermessung und Flurneuordnung zuständig für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Böblingen.

Hausanschrift

Parkstraße 2
71034 Böblingen
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Bankverbindung

Bankinstitut Kreissparkasse Böblingen
IBAN DE72603501300000000017
BIC BBKRDE6BXXX
Empfänger Landratsamt Böblingen

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Montag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr