Kommunal- und Europawahl 2024
Am 9. Juni 2024 finden die Kommunal- und Europawahlen statt. Wer wahlberechtigt ist, was gewählt wird und wie die Wahlhandlung von statten geht, erfahren Sie hier:
Broschüre „Einfach wählen gehen!“
Wahlen 2024 - Was man wissen muss zur Wahl in leichter Sprache.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kommunal- und Europawahl
Öffentliche Bekanntmachungen&Veröffentlichungen
- Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 9. Juni 2024 (146,9 KiB)
(Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Böblingen am 23. Februar 2024) - Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge (135,6 KiB)
(Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Böblingen am 12. April 2024)
Briefwahl
BRIEFWAHLBEANTRAGUNG FÜR DIE KOMMUNAL- UND EUROPAWAHL AM 9. JUNI 2024
Ab wann werden Briefwahlunterlagen versandt?
Der Briefwahlversand beginnt voraussichtlich Anfang Mai 2024.
Ab wann kann Briefwahl beantragt werden?
Briefwahl kann ab sofort beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen können jedoch erst ca. einen Monat vor der Wahl zugestellt werden, da der Druck und die Lieferung der Stimmzettel abgewartet werden muss.
- per Wahlbenachrichtigung
Jede/r Wahlberechtigte erhält bis Mitte Mai 2024 per Post eine Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigungen werden nicht mehr als Karte, sondern in Briefform zugestellt.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist auf der Rückseite ein Wahlscheinantrag aufgedruckt. Der ausgefüllte Antrag kann per Post an das Bürgeramt Böblingen, Marktplatz 16, 71032 Böblingen zurückgeschickt werden.
Er muss dort bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr vorliegen. Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Zu- und Rücksendung Ihrer Briefwahlunterlagen ein. - per Internet / per QR-Code
Beim Aufruf dieses Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Hier können Sie bis zum 6.06.2024, 12.00 Uhr online Briefwahl beantragen.
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und
Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. - persönlich im Bürgeramt
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgeramt beantragt und abgeholt werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, gleich vor Ort zu wählen. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis mit.
Bei Vollmachtserteilung ist die Unterschrift des Wahlberechtigten auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zusätzlich erforderlich. Der oder die Bevollmächtigte muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. - per E-Mail
Ebenfalls möglich ist die Beantragung per Email an das Bürgeramt. Dabei müssen Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und Wohnanschrift und die gegebenenfalls abweichende Versandanschrift angegeben werden. Die Wahlberechtigten werden gebeten, auch die Wahlbezirksnummer und die Wählernummer anzugeben.
Wer seine Wahlbenachrichtigung bis zum Mitte Mai 2024 nicht erhalten haben sollte, wird gebeten, sich mit dem Wahlamt (wahl@boeblingen.de) in Verbindung zu setzen.