Steuern und Beiträge

Beiträge

Ansprechpartner
Karsten Peplau
Abteilung Steuern
peplau@boeblingen.de
(0 70 31) 6 69 22 34
Altes Rathaus
Raum: 106
Wohnbauförderung, Versicherungen, Erschließungsbeiträge

Gewerbesteuer

Ansprechpartner
Lydia Herbinger
Abteilung Steuern
gewerbesteuer@boeblingen.de
(0 70 31) 6 69 22 31
Altes Rathaus
Raum: 105
Gewerbesteuer

Grundsteuer

Abteilung Steuern
grundsteuer@boeblingen.de
Grundsteuer Hotline (07031) 669 – 9952
Altes Rathaus
Raum: 103

Grundsteuer festsetzen

Die Ermittlung der Grundsteuer erfolgt in 3 Schritten. Schritt 1 der Grundsteuerwert und Schritt 2 der Grundsteuermessbetrag werden vom Finanzamt ermittelt und den Eigentümerinnen und Eigentümern durch einen jeweiligen Bescheid mitgeteilt. Grundlage hierfür stellt die vom Eigentümer abgegebene Feststellungserklärung dar. Schritt 3 erfolgt dann bei der Kommune.
 
Ermittlung des Grundsteuerwerts:
Hierfür wird die Grundstücksfläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert multipliziert.
 
Ermittlung des Grundsteuermessbetrags:
Hierfür wird der Grundsteuerwert mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Dabei werden unter anderem Grundstücke, die überwiegend zum Wohnen genutzt werden, durch eine Ermäßigung der Steuermesszahl um 30 Prozent begünstigt.
 
Ermittlung und Festsetzung der Grundsteuer:
Hierfür wird der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert. Daraus ergibt sich schließlich der zu zahlende Jahresbetrag der Grundsteuer. Dieser wird den Eigentümerinnen und Eigentümern im Grundsteuerbescheid von ihrer Kommune mitgeteilt.
 
Grundsteuer = Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune
 
Die ab dem 01.01.2025 für Böblingen geltenden Hebesätze wurden am 17.12.2024 vom Gemeinderat beschlossen und lauten wie folgt:
 
Grundsteuer A                                                                     280 v.H.
Grundsteuer B                                                                     198 v.H.

Hundesteuer

  • Anmeldung einer Hundehaltung (189,4 KiB)
    Bitte senden Sie das Anmeldeformular zur Hundehaltung vollständig ausgefüllt (bitte Unterschrift nicht vergessen) an die Abteilung Steuern der Stadt Böblingen, Marktplatz 16, 71032 Böblingen oder per Fax 07031 / 669-2239 oder per E-Mail an hundesteuer@boeblingen.de mit den erforderlichen Nachweisen.
  • Abmeldung einer Hundehaltung (156,6 KiB)
    Bitte senden Sie das Abmeldeformular zur Hundehaltung vollständig ausgefüllt (bitte Unterschrift nicht vergessen) an die Abteilung Steuern der Stadt Böblingen, Marktplatz 16, 71032 Böblingen.
    Bitte legen Sie der Abmeldung die Hundesteuermarke bei.
  • Ersatzmarke beantragen, wenn die Aktuelle beschädigt oder verloren wurde (online über service-bw)
  • Hundetoiletten im Stadtgebiet (1,138 MiB)
    Informationen zur Verunreinigung durch Hundekot.
  • Hundesteuersatzung (208,4 KiB)
  • Hinweise zum Datenschutz (110,8 KiB)
  • Hundesteuermarke
    Jeder Hundehalter erhält für seinen Hund jährlich eine neue Hundemarke. Der Hundehalter ist verpflichtet, die jeweils gültige Hundesteuermarke gut sichtbar, z.B. am Hundehalsband immer dann mitzuführen, wenn er mit dem Hund außerhalb des privaten Grundstücks unterwegs ist.
Hund_Hundesteuermarke_2022

  
   
                   


 



 




 

 

Ansprechpartner
Caren Schade
Abteilung Steuern
hundesteuer@boeblingen.de
(0 70 31) 669-22 12
Altes Rathaus
Raum: 103
Hundesteuer

Vergnügungssteuer

Ansprechpartner

Regina Schuppelius
Abteilung Steuern
vergnuegungssteuer@boeblingen.de
(0 70 31) 6 69 22 32
Altes Rathaus
Raum: 103
Vergnügungssteuer A-O

Caren Schade
Abteilung Steuern
vergnuegungssteuer@boeblingen.de
(0 70 31) 669-22 12
Altes Rathaus
Raum: 103
Vergnügungssteuer P-Z

Weitere Informationen

Kontakt

Birgit Alber

Sachgebietsleitung Kommunalsteuern

Telefon (0 70 31) 6 69 22 22
Gebäude Altes Rathaus
Raum 104

SEPA-Lastschrift / Einzugsermächtigung

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