Behördenwegweiser

Rechnungsprüfungsamt

Beschreibung

Als Große Kreisstadt ist die Stadt Böblingen nach der Gemeindeordnung verpflichtet ein Rechnungsprüfungsamt (RPA) als besonderes Amt einzurichten. Das RPA ist unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Es entscheidet selbst, wann welche Kontrollen vorgenommen sowie welche Feststellungen und Beurteilungen der Sachverhalte getroffen werden. Es untersteht unmittelbar dem Oberbürgermeister. Wichtigste Aufgabe der örtlichen Prüfung ist die sachliche, rechnerische und förmliche Prüfung der städtischen Jahresabschlüsse und der Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs. Unterjährig finden hierzu risikoorientierte Schwerpunktprüfungen zu wechselnden Themen- und Sachgebieten statt, ebenso werden Baumaßnahmen aus technischer Sicht geprüft. Die Jahresabschlüsse sollen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln sowie eine zukunftsorientierte Beurteilung – im Wesentlichen anhand des Rechenschafts- bzw. Lageberichts – enthalten. Die Prüfungsergebnisse werden jährlich in einem Prüfungsbericht zusammengefasst und dem Gemeinderat vorgelegt.
Die örtliche Prüfung bezieht sich allerdings nicht allein auf die nachträgliche Kontrolle von Vorgängen, vielmehr ist eine präventive bzw. projektbegleitende Beratungstätigkeit ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeiten des Rechnungsprüfungsamtes.

Zu den Pflichtaufgaben gehören

  • die Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadt Böblingen und des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Böblingen (SEBB)
  • die laufende Prüfung der Kassenvorgänge bei der Stadt und dem Eigenbetrieb
  • die Kassenüberwachung mit Durchführung der regelmäßig unvermuteten Kassenprüfungen bei der Stadtkasse, den Zahlstellen und Handvorschusskassen der Stadt sowie der Sonderkasse des Eigenbetriebs.

Neben diesen gesetzlichen Pflichtaufgaben wurden dem Rechnungsprüfungsamt gemäß § 112 Abs.2 GemO vom Gemeinderat der Stadt Böblingen oder durch sonstige Beauftragungen weitere Aufgaben übertragen:

  • Die Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung,
  • Prüfung (Jahresabschluss, Kassenprüfung, Finanzkontrolle) für verschiedene Zweckverbände oder Vereine: Zweckverband Technische Betriebsdienste Böblingen / Sindelfingen, Zweckverband Flugfeld Böblingen / Sindelfingen, Schulverband Böblingen-Dagersheim / Sindelfingen-Darmsheim, Volkshochschule Böblingen / Sindelfingen e.V.; bei einzelnen Zweckverbänden erfolgt die Prüfung im jährlichen Wechsel mit dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sindelfingen.

Dem Rechnungsprüfungsamt sind des Weiteren folgende Aufgabenbereiche organisatorisch zugeordnet:

  • Behördlicher Datenschutz
  • Interne Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz („Whistleblower“)

Die Großen Kreisstädte Böblingen und Leonberg haben per öffentlich-rechtlichem Vertrag vereinbart, die Rechnungsprüfung ab 01.01.2011 für beide Städte im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Böblingen vornehmen zu lassen.

Besucheranschrift

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71032 Böblingen
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Kontakt

Telefon (0 70 31) 669-13 11
Fax (0 70 31) 669-99 09

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Montag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 16:30 Uhr
Freitag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Persönlicher Kontakt

Frau Neumann

Rechnungsprüfungsamt

Telefon (0 70 31) 669-13 01
Gebäude Altes Rathaus
Raum 312

Amtsleitung

Frau Holewa

Rechnungsprüfungsamt

Telefon (0 70 31) 669-13 02
Gebäude Altes Rathaus
Raum 313

Stellvertretende Amtsleitung

Frau Ege

Rechnungsprüfungsamt

Telefon (0 70 31) 669-13 11
Gebäude Altes Rathaus
Raum 314

Behördliche Datenschutzbeauftragte

Herr Schurz

Rechnungsprüfungsamt

Telefon (0 70 31) 669-13 06
Gebäude Altes Rathaus
Raum 311

Interne Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz

Übergeordnete Dienststellen

Stadt Böblingen