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Agentur für Arbeit Stuttgart
Kontakt
Telefon +0 80 04 55 55 00 () 0 80 04 55 55 20
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Kontaktformular der Agentur für Arbeit Stuttgart
Formulare und Onlinedienste
- Arbeitslosmeldung online
-
Berechnung der Ausgleichsabgabe und die Erstellung der Anzeige
- Entlassungsanzeige gemäß § 17 Kündigungsschutzgesetz (PDF)
-
Kurzantrag Kinderzuschlag (PDF)
Falls sich in den letzten 6 Monaten keine wesentlichen Änderungen zu Ihrem letzten Antrag ergeben haben, also z. B. Einkommen, Ausgaben, Vermögen oder Wohnkosten sich nicht wesentlich geändert haben, können Sie den Kurzantrag auf Kinderzuschlag nutzen. Außerdem darf Ihr letzter Antrag kein Kurzantrag gewesen sein.
- Online-Antrag Kinderzuschlag