Letzte Aktualisierung: 01.03.2023
Corona-Verordnungen des Landes aufgehoben
Das Land hat zum 1. März 2023 die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg und damit auch alle noch durch diese Verordnung bestehenden Schutzmaßnahmen aufgehoben. Für den eigenverantwortlichen Umgang mit Infektionskrankheiten gilt unverändert: Wer krank ist, bleibt zu Hause. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundes, aufgrund der weiterhin stabilen Infektionslage zu diesem Zeitpunkt für Beschäftigte sowie Bewohner*innen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen die Masken- und Testpflicht auslaufen zu lassen.
Die Maskenpflicht für Besucher*innen von Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen will der Bund nach heutigem Stand zum 7. April 2023 abschaffen.
Neben der Corona-Verordnung wurden auch die noch bestehenden Ressortverordnungen aufgehoben.
Das sind die Corona-Erstaufnahme- Schutz Verordnung, Corona-Verordnung Schule und die Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen.
Eine Liste mit häufigen Fragen und Antworten stellt das Land Baden-Württemberg bereit.
Information about the Corona-Virus in different languages
Corona Virüsü hakkinda bilgi farkli dillerde asagidaki baglantida bulunabilir:
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