Hort an der Schule
Der Hort an der Schule und der herkömmliche Hort sind Einrichtungen der Jugendhilfe für Kinder im schulpflichtigen Alter. Ihr Angebot richtet sich vorwiegend an Kinder von allein erziehenden oder berufstätigen Eltern. Viele Horte sind auch während der Schulferien geöffnet.
In einem Hort an der Schule werden schulpflichtige Kinder im Grundschulalter nach dem Unterricht betreut. Der Hort an der Schule hat eine eigene Leitung und arbeitet eng mit der Schule und dem Elternhaus zusammen. Er unterscheidet sich vom herkömmlichen Hort dadurch, dass er in einer Schule untergebracht oder in räumlicher Nähe zu einer Schule eingerichtet ist. Jede Gruppe wird von geeigneten Betreuungskräften betreut. In der Regel wird in der Einrichtung ein Mittagessen für die Kinder angeboten.
Hat der Hort eine Betriebserlaubnis erhalten, können Sie sich darauf verlassen, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Während der Hauptbetreuungszeit sind eine Fachkraft und eine geeignete Betreuungskraft anwesend.
- In einer Gruppe sind maximal 20 Kinder (bei zusätzlichem Raumangebot maximal 25 Kinder).
- Es stehen entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung.
Entgeltordnung für Betreuung an den Schulen. (167,5 KiB)