Böblinger Bonuspass

Der Böblinger Bonuspass löst ab 01.10.2019 den städtischen Familienpass ab. Die alten Familienpässe bleiben gültig und werden bei der nächsten Verlängerung ausgetauscht. Den Böblinger Bonuspass erhalten Einwohner*innen der Stadt Böblingen, die über wenig Einkünfte verfügen. Es gibt einen Bonuspass A für Menschen, die Transferleistungen wie Wohngeld, Arbeitslosengeld II und andere beziehen. Bonuspass B erhalten Menschen mit kleinem Einkommen, die unter einer bestimmten Einkommensgrenze im Jahr bleiben.
Alle Informationen erhalten Sie hier.

Gutscheinkarten zum Landesfamilienpass 2023 ab sofort erhältlich

Die Gutscheinkarten 2023 zum Landesfamilienpass können ab sofort bei der Servicestelle Böblinger Bonuspass und beim Bezirksamt Dagersheim angefordert werden. Anträge für eine Neuausstellung des Landesfamilienpasses können zusammen mit den erforderlichen Nachweisen postalisch eingereicht werden.

Was ist der Landesfamilienpass und was kann man damit machen?

Der Landesfamilienpass wurde im Jahr 1979 im Rahmen eines Programms zur Förderung von Familien eingeführt. Er ist einkommensunabhängig und eine freiwillige Leistung des Landes Baden-Württembergs.
Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 20 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen. Genauere Informationen finden Sie im Internet unter www.sozialministeriumbw.de/landesfamilienpass.

Wer erhält den Landesfamilienpass?

Es können ihn (abgesehen von den oben erwähnten Familien) Familien erhalten, die
  • mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein) in häuslicher Gemeinschaft leben
  • nur aus einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem Kindergeld-berechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • mit einem schwerbehinderten (Grad der Behinderung von mindestens 50) und Kindergeld-berechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Kinderzuschlags-, Wohngeld-oder Hartz IV-berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

Die Böblinger Servicestelle Bonuspass und das Bezirksamt Dagersheim geben die Gutscheinkarte 2023 an die bisherigen Inhaber*innen eines Landesfamilienpasses ohne neuen Antrag aus. Wir bitten Sie, die Gutscheinkarten 2023 telefonisch oder schriftlich anzufordern. Bei einer Änderung der Familiensituation ist ein neuer Landesfamilienpass zu beantragen. Dies ist z. B. der Fall, wenn weitere Begleitpersonen
eingetragen werden sollen.

Kontaktdaten

Servicestelle Bonuspass
Telefon (0 70 31) 6 69-23 63 oder -23 64
E-Mail: bonuspass@boeblingen.de

Anschrift:
Stadt Böblingen
Amt für Soziales
Servicestelle Böblinger Bonuspass
Marktplatz 16
71032 Böblingen

Bezirksamt Dagersheim:
Telefon (0 70 31) 6 69-13 26 oder -13 27
E-Mail: dagersheim@boeblingen.de

Anschrift:
Stadt Böblingen
Bezirksamt Dagersheim
Albert-Schweitzer-Straße 2
71034 Böblingen

Hier finden Sie die aktuelle Liste aller teilnehmenden Einrichtungen, die mit dem Landesfamilienpass besucht werden können und weitere interessante Informationen.

Weitere Informationen

Kontakt

Miriam Hanka

Familie, Senioren und Engagement

Telefon (0 70 31) 669-23 62
Gebäude Tetragon (Konrad-Zuse-Straße 90), Ebene 3
Raum 3.03

Landesfamilienpass, Böblinger Bonuspass (A-F)

Gabi Zischka

Familie, Senioren und Engagement

Telefon (0 70 31) 669-23 63
Gebäude Tetragon (Konrad-Zuse-Straße 90), Ebene 3
Raum 3.05
Astrid Sostmann-Feuchter

Familie, Senioren und Engagement

Telefon (0 70 31) 669-23 64
Gebäude Tetragon (Konrad-Zuse-Straße 90), Ebene 3
Raum 3.02

Um Wartezeiten bei der Ausstellung eines Landesfamilienpasses zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte telefonisch mit uns einen Termin.

Sprechzeiten

Offene Sprechzeiten:
Montag: 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: vormittags nur nach Vereinbarung 16.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch: keine Kontaktzeiten
Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr
15.00 – 16.30 Uhr
Freitag: vormittags nur nach Vereinbarung