Gehölze

Hinweise zum Umgang mit der Gehölzartenliste der Stadt Böblingen

Bäume sind ein zentraler Teil der grünen Infrastruktur – ökologisch wertvoll, klimawirksam und wichtig für die Lebensqualität in einer verdichteten Stadt. Sie kühlen die Luft, produzieren Sauerstoff, binden CO₂ und Feinstaub und bieten Lebensraum und Schatten.
Gleichzeitig stehen Stadtbäume unter Druck: wenig Platz, konkurrierende Nutzungen, verdichtete Böden, Verkehr, Streusalz sowie zunehmend trockene Sommer und milde Winter erschweren besonders älteren Bäumen das Wachstum.
Eine geeignete Pflanzenauswahl ist daher entscheidend, damit Bäume ihre Funktionen langfristig erfüllen können. Die Gehölz- und Baumartenliste der Stadt Böblingen unterstützt Bürger*innen und Bauträger:innen bei der Wahl geeigneter Arten.
Welche Bäume letztlich passen, bestimmen jedoch die konkreten Standortbedingungen. Fachleute wie Landschaftsarchitekt*innen und Gartenbauunternehmen sind daher unverzichtbar – auch für Fragen zu Bewässerung und Pflege.

Böblinger Stadtbaumliste Stand 09/2022) (PDF|172 KB)

Gehölzpflege im öffentlichen Grün

Von November bis Ende Februar, nachdem das Laub in den öffentlichen Grünanlagen weitgehend entfernt wurde, beginnt der Gehölzschnitt auf den Grünflächen der Stadt Böblingen und in Dagersheim. Dabei geht es hauptsächlich darum, Wege und Straßen freizuhalten und die Struktur der Pflanzflächen in den städtischen Grünanlagen zu erhalten.
Gehölze und Sträucher werden ausgelichtet und auf den Stock gesetzt, wild aufgegangene Jungbäume und Wurzelaustriebe entfernt. Bäume, die nicht mehr verkehrssicher sind, werden gefällt oder zurück geschnitten.
Die Pflegeintervalle der Flächen betragen je nach Pflanzenarten zwei bis fünf Jahre. Es wird darauf geachtet, dass in den Grünanlagen immer auch Rückzugsgebiete für Vögel und Kleintiere erhalten werden.

Baumfällungen im öffentlichen Grün

Für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit der städtischen Bäume und Großgehölze werden im Stadtgebiet regelmäßige Baumkontrollen durchgeführt. Die Abteilung Umwelt und Grünflächen führt die notwendigen Fällungen unsicherer Bäume möglichst im Zeitraum zwischen Oktober und Ende Februar durch. Maßnahmen, die Kronenteile und das Lichtraumprofil betreffen, werden ganzjährig ausgeführt. Im Sommerhalbjahr sind abgestorbene Äste und kranke Pflanzenteile besser zu erkennen und somit gezielter zu behandeln.
Die Stadt Böblingen ersetzt gefällte Bäume grundsätzlich durch Neupflanzungen.
Falls der Standort für eine Neupflanzung schwierig ist, wird an anderer Stelle ein Ersatzbaum gepflanzt.

Baumfällungen auf privatem Grund

Sollen auf Privatgrundstücken Bäume gefällt werden, so ist folgendes zu beachten.
In Teilen des Stadtgebiets sind im Grundbuch der Stadt Dienstbarkeiten eingetragen, die das Fällen von Bäumen ohne Zustimmung der Stadt untersagen.
Außerdem sind zahlreiche Bäume durch Festschreibung in den Bebauungsplänen, einsehbar beim Baurechtsamt, geschützt.
Wir empfehlen daher den Eigentümern, vor Entfernung eines Baumes, mit der Abteilung Umwelt- und Grünflächen des Tiefbau- und Grünflächenamtes Kontakt aufzunehmen.
Hier erhalten Sie Auskunft, ob Ihre Bäume betroffen sind.
Denn auch hier gilt: Das Entfernen eines im Bebauungsplan geschützten Baumes ohne Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit.

Natur – und Artenschutz

In der Vegetationsperiode vom 01. März bis 30. September ist es verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche oder Röhrichtbestände abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Von dieser zeitlichen Einschränkung sind private Nutz- und Ziergärten zwar ausgenommen, jedoch ist der Artenschutz zu beachten, der sich besonders über diesen Zeitraum erstreckt.
Neben den zeitlichen Vorgaben des Naturschutzrechtes sind besonders die artenschutzrechtlichen Belange nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz zu berücksichtigen. Demnach dürfen Lebensstätten wild lebender, besonders oder streng geschützter Tier- und Pflanzenarten (bspw. alle Vogelarten) weder beschädigt noch zerstört werden. Es wird daher empfohlen auch in Nutz- und Ziergärten aus artenschutzrechtlichen Gründen während der Vegetationsperiode größere Eingriffe in den Gehölzbestand zu unterlassen.
Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit.

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Häckselplätze – Was darf dort entsorgt werden?

Es darf nur Baum- und Heckenschnitt auf die Häckselplätze im Landkreis Böblingen angeliefert werden. Gras, Moos, Heu, Laub und Stroh dürfen NICHT auf die Häckselplätze!
Tipp: Baum- und Heckenschnitt lässt sich gut als Strukturmaterial im eigenen Komposthaufen verwenden.
Einzelne Häckselplätze mit Öffnungszeiten finden sie auf der Homepage des Landratsamts.

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Obstbaumpatenschaft - Und so wird's gemacht

Obstbaumpatenschaften in Böblingen verbinden Tradition, Naturerlebnis und aktiven Beitrag zum Erhalt der wertvollen Streuobstbestände. Ob zur Geburt, Hochzeit, einem Jubiläum oder einfach als Geschenk – eine Patenschaft bietet vielen Bürgerinnen und Bürgern, auch ohne eigenen Garten, die Möglichkeit, einen Obstbaum auf städtischem Gelände zu pflanzen, an seiner Pflege mitzuwirken und später seine Früchte zu ernten. Streuobstwiesen gelten als bedeutende Lebensräume und wichtige Bienenweiden – jede Patenschaft unterstützt ihren Erhalt.

Bei Wegzug oder wenn eine Patenschaft nicht weitergeführt werden kann, ist sie an Dritte zu übertragen oder an die Stadt zurückzugeben. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Interessierte können sich telefonisch (669‑3403) oder per E-Mail melden. Die Registrierung erfolgt bei der Abteilung Umwelt- und Grünflächen; jeder Baum erhält eine Nummer. Aufgrund fehlender Standorte besteht derzeit eine Warteliste.
Die Stadt beschafft die Bäume, die Kosten für Patinnen und Paten betragen rund 35 €. Die Pflanzung bereitet der städtische Grünpflegebetrieb vor, sodass sich Menschen jeden Alters beteiligen können. Die Kosten werden anschließend auf ein städtisches Konto überwiesen. Bei genügend Teilnehmenden findet im Herbst eine gemeinsame Pflanzaktion mit Urkundenübergabe durch Oberbürgermeister Dr. Belz statt.
Die Stadt übernimmt Pflanzung, Wiesenmahd und die zweijährige Erstpflege. Danach kümmern sich die Patinnen und Paten selbst um Gießen und Schnitt – unterstützt durch den Obstbauverein Böblingen, die Obstbauberatung des Landkreises und ausgebildete Fachwart*innen.

Aktion HOLZBANK

Ohne Wald - kein Platz zum Ausruhen
800 Holzbänke wurden in Baden-Württemberg zum Internationalen Jahr der Wälder aufgestellt. So wurde in Böblingen auf dem Elbenplatz eine große Sitzbank aufgestellt. Die Bänke aus Weißtannenholz haben ein Volumen von einem Kubikmeter und sollen die Betrachter mit einer Beschriftung darüber informieren, wie lange es dauert, bis diese Holzmenge im Wald nachwächst. Ein paar Eindrücke dieser Aktion.

Oliver Henke

Grünpflegebetrieb

Gebäude Stadtgärtnerei

Abteilungsleitung

 

Wald und Forst, Jagdverpachtung, Grünflächenpflegemanagement, Organisation Baumkontrolle und -pflege, Eichenprozessionsspinner

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