Leistungen

SEPA-Lastschriftmandat erteilen

Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen.

Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden. Sie ersparen sich dadurch erneute Zahlungsaufträge.

Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Die Stelle, die Sie zur Zahlung auffordert.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie müssen regelmäßig oder einmalig Geld an eine andere Stelle zahlen.

Die zuständige Stelle bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.

Verfahrensablauf

Je nach Angebot der zuständigen Stelle können Sie das Mandat online oder schriftlich erteilen.

Wenn Sie es schriftlich erteilen:

  • Füllen Sie das Ihnen von der zuständigen Stelle bereitgestellte Formular vollständig aus.
  • Drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie es im Original per Post an die zuständige Stelle.

Fristen

Keine

Das SEPA Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig:

  • Es erlischt automatisch, wenn in dieser Zeit kein Betrag abgebucht wurde.
  • Bucht die zuständige Stelle in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36-Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.

Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

zeitnah

Hinweise

Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren können Zahlungen auf einfachem Weg vorgenommen werden. Das Einzugsverfahren hat den Vorteil, dass die Stadtkasse die Forderung rechtzeitig von Ihrem Konto abbucht und Ihnen somit die lästige Überwachung von Zahlungsterminen, die Anpassung und die Kosten bestehender Daueraufträge erspart bleiben.
Für dieses Einzugsverfahren benötigen wir ein sogenanntes SEPA-Basislastschriftmandat von Ihnen. Diese Mandate sind nur vollständig ausgefüllt und mit Unterschrift des Kontoinhabers gültig. Unvollständige oder nicht unterschriebene Formulare können wir daher nicht weiterbearbeiten.
Wenn sich Ihre Bankverbindung ändert und Sie weiterhin am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen möchten, reichen Sie bitte rechtzeitig ein neues SEPA-Mandat bei uns ein bzw. teilen Sie uns dies schriftlich mit Unterschrift mit.

Freigabevermerk

Stand: 20.11.2023

Verantwortlich: Finanzministerium, Innenministerium