Behördenwegweiser
Bürger- und Ordnungsamt
Lieferanschrift
Marktplatz 16
71032
Böblingen
Kontakt
Telefon (0 70 31) 669-14 44
Fax (0 70 31) 6 69 15 29
E-Mail ordnungsamt@boeblingen.de
Internet
Bürgerservice
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Öffnungszeiten Bürgeramt
Montag
08:00 Uhr
- 12:30 Uhr
und 13:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr
- 12:30 Uhr
und 13:00 Uhr
- 18:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr
- 12:30 Uhr
und 13:00 Uhr
- 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Allgemeine Öffnungszeit
Öffnungszeiten Straßenverkehr, Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe
Montag
09:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr
- 12:00 Uhr
und 16:00 Uhr
- 18:00 Uhr
Donnerstag
09:00 Uhr
- 12:00 Uhr
und 15:00 Uhr
- 16:30 Uhr
Freitag
09:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Persönlicher Kontakt
Gisa Gaietto
Bürger- und Ordnungsamt
Telefon (0 70 31) 669-14 41
E-Mail ordnungsamt@boeblingen.de
Gebäude Neues Rathaus (Eingang Marktgässle), Ebene U2
Raum C.U2.43
Amtsleiterin
Sandra Maihöfer
Bürger- und Ordnungsamt
Telefon (0 70 31) 669-14 44
E-Mail s.maihoefer@boeblingen.de
Gebäude Neues Rathaus (Eingang Marktgässle), Ebene U2
Raum C.U2.45
Aufgaben
Assistenz Amtsleitung, Ausnahmegenehmigungen, Eheschließung - Standesbeamtin
Organisationseinheiten
Übergeordnete Dienststellen
Stadt BöblingenLeistungen
- Als Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen ein Feuerwerk anmelden
- Ausnahme vom Gesetz über die Sonntage und Feiertage beantragen
- Ausstellung eines Leichenpasses beantragen
- Ein Bürgerbegehren einreichen
- Erlaubnis als Pfandleiher oder Pfandvermittler beantragen
- Erlaubnis für eine Privatkrankenanstalt beantragen
- Erlaubnis für Versteigerungen beantragen
- Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Gaststättenerlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe – Gestattung bis zu vier Tagen beantragen
- Gaststättengewerbe – Gestattung für mehr als vier Tage beantragen
- Gaststättengewerbe - Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe - Weiterführung durch Erben anzeigen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerbe wegen Unzuverlässigkeit untersagen
- Gewerberegister - Auskunft beantragen
- Gewerbsmäßige Schaustellung von Personen - Erlaubnis beantragen
- Haltung eines Kampfhundes - Erlaubnis beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten - Festsetzung beantragen
- Öffentliche Bestellung als besonders sachkundiger Versteigerer fremder Sachen beantragen
- Prostitutionsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Sperrzeit - Verkürzung oder Aufhebung beantragen
- Spiele mit Gewinnmöglichkeit gewerblich veranstalten
- Spielhalle - Betriebserlaubnis beantragen
- Straußwirtschaft - Betrieb anzeigen
- Überwachungsbedürftiges Gewerbe - Zuverlässigkeit nachweisen
- Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen
- Veranstaltung eines Wanderlagers anzeigen
- Waffenbesitzkarte im Erbfall beantragen
- Waffenschein beantragen
Formulare und Onlinedienste
-
Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände - Anzeige
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular anbieten, können Sie folgendes Muster verwenden.
-
Ausschankerlaubnis (PDF ausfüllbar)
-
Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten - Anzeige (DOC)
Sollte Ihre Stadt oder Landratsamt kein Formular anbieten, können Sie das vom Umweltministerium zur Verfügung gestellte Formular "Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz - Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten" verwenden.
- Gaststättenerlaubnis (PDF ausfüllbar)
- Ordnungsamt Stadt Böblingen Homepage
- Standesamt Stadt Böblingen Homepage