Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Amtsgericht Böblingen -Grundbuchamt-
Beschreibung
Die Aufgabe des Grundbuchamtes ist die Führung des Grundbuchs.
Es ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie insbesondere:
- Eigentumsumschreibungen
- Grundschulden
- Hypotheken
- Grunddienstbarkeiten
- Vormerkungen
Der Bürger kann, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, Einsicht in das Grundbuch nehmen. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.
Kontakt
Telefon (0 70 31) 68 60-0
Fax (0 70 31) 68 60-300
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach safe-sp1-1425286319224-015785166
Internet
http://www.amtsgericht-boeblingen.de
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Montag
13:00 Uhr
- 15:30 Uhr
Dienstag
13:00 Uhr
- 15:30 Uhr
Mittwoch
13:00 Uhr
- 15:30 Uhr
Donnerstag
13:00 Uhr
- 15:30 Uhr
Allgemeine Öffnungszeit
Nur nach Terminvereinbarung.
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Leistungen
- Grundbuch - Aufteilung in Wohnungseigentum beantragen
- Grundbuch - Einsicht nehmen
- Grundbuch - Eintragung beantragen
- Grundbuch - Namensberichtigung oder Umfirmierung beantragen
- Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen
- Grundstücksteilung - Erklärung abgeben
- Hypothek oder Grundschuld bestellen