Kommunal- und Europawahl 2024
Am Montag, 10. Juni 2024, und bei Bedarf auch am Dienstag, 11. Juni 2024, werden im Böblinger Rathaus die Stimmzettel der Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinderat- und Ortschaftsrat Dagersheim) ausgezählt. Das Rathaus und das Bezirksamt bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen. Interessierte sind ins Rathaus eingeladen, um die öffentlichen Wahlauszählungen und die eingehenden Ergebnisse zu verfolgen
Am 9. Juni 2024 finden die Kommunal- und Europawahlen statt. Wer wahlberechtigt ist, was gewählt wird und wie die Wahlhandlung von statten geht, erfahren Sie hier:
Broschüre „Einfach wählen gehen!“
Wahlen 2024 - Was man wissen muss zur Wahl in leichter Sprache.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kommunal- und Europawahl
Hinweise zu den Unterlagen für Europa- und Kommunalwahlen
Wählen im Wahllokal am Wahltag
Hierfür erhalten die Wähler*innen den Stimmzettel für die Europawahl – wie auch bei den Bundestagsund Landtagswahlen – gemäß § 49 Absatz 1 Europawahlordnung erst am Wahltag im jeweiligen Wahllokal. Lediglich die Wahlbenachrichtigung geht ihnen gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 Europawahlordnung bereits vor dem Wahltag zu. Mit dieser wird darüber informiert, dass der*die Wähler*in ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, und sie enthält weitere Informationen zu Wahllokal und Briefwahl.
Demgegenüber werden den Wahlberechtigten die Stimmzettel für die Kommunalwahlen (Gemeinderats- und ggf. Ortschaftsratswahl, Kreistagswahl, Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart) gemäß § 18 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz spätestens einen Tag vor dem Wahltag zugesandt. Diese können dann ins Wahllokal mitgebracht werden. Ebenso wird ihnen die Wahlbenachrichtigung gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 Kommunalwahlordnung vor dem Wahltag zugestellt.
Wählen durch Briefwahl
Bei einem Antrag auf Briefwahl werden alle entsprechenden Unterlagen an die Wahlberechtigten verschickt – allerdings getrennt nach Kommunal- und Europawahlen. Das heißt, die Wahlberechtigten erhalten in einem Brief die Briefwahl-Unterlagen für die Kommunalwahlen und in einem weiteren Brief die Briefwahl-Unterlagen für die Europawahl. Leider liegen aus Druckerei- und Versandgründen zwischen der Zusendung dieser Unterlagen oftmals mehrere Tage. Die Briefwahl kann vor dem Wahltag auch zu den Öffnungszeiten des Bürgeramts im Foyer des Neuen Rathauses erfolgen. Die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und des Personalausweises ist auch in diesem Falle erforderlich. Die Unterlagen können danach direkt dort abgegeben werden.
Öffentliche Bekanntmachungen & Veröffentlichungen
- Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 9. Juni 2024 (146,9 KiB)
(Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Böblingen am 23. Februar 2024) - Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge (135,6 KiB)
(Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Böblingen am 12. April 2024) - Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl (131,6 KiB)
(Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Böblingen am 17. Mai 2024)
Briefwahl
BRIEFWAHLBEANTRAGUNG FÜR DIE KOMMUNAL- UND EUROPAWAHL AM 9. JUNI 2024
Ab wann werden Briefwahlunterlagen versandt?
Der Briefwahlversand beginnt voraussichtlich Anfang Mai 2024.
Ab wann kann Briefwahl beantragt werden?
Briefwahl kann ab sofort beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen können jedoch erst ca. einen Monat vor der Wahl zugestellt werden, da der Druck und die Lieferung der Stimmzettel abgewartet werden muss.
- per Wahlbenachrichtigung
Jede/r Wahlberechtigte erhält bis Mitte Mai 2024 per Post eine Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigungen werden nicht mehr als Karte, sondern in Briefform zugestellt.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist auf der Rückseite ein Wahlscheinantrag aufgedruckt. Der ausgefüllte Antrag kann per Post an das Bürgeramt Böblingen, Marktplatz 16, 71032 Böblingen zurückgeschickt werden.
Er muss dort bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr vorliegen. Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Zu- und Rücksendung Ihrer Briefwahlunterlagen ein. - per Internet / per QR-Code
Beim Aufruf dieses Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Hier können Sie bis zum 6.06.2024, 12.00 Uhr online Briefwahl beantragen.
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und
Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. - persönlich im Bürgeramt
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgeramt beantragt und abgeholt werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, gleich vor Ort zu wählen. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis mit.
Bei Vollmachtserteilung ist die Unterschrift des Wahlberechtigten auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zusätzlich erforderlich. Der oder die Bevollmächtigte muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. - per E-Mail
Ebenfalls möglich ist die Beantragung per Email an das Bürgeramt. Dabei müssen Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und Wohnanschrift und die gegebenenfalls abweichende Versandanschrift angegeben werden. Die Wahlberechtigten werden gebeten, auch die Wahlbezirksnummer und die Wählernummer anzugeben.
Wer seine Wahlbenachrichtigung bis zum Mitte Mai 2024 nicht erhalten haben sollte, wird gebeten, sich mit dem Wahlamt (wahl@boeblingen.de) in Verbindung zu setzen.
Wahllokale
Rathaus Altbau, Eingang Pfarrgasse
Rathaus Altbau, Wolfgang-Brumme-Saal, Eingang Marktplatz
Ludwig-Uhland-Schule
Albert-Einstein-Gymnasium
Käthe-Kollwitz-Schule
Eichendorffschule
Paul-Lechler-Schule
Max-Planck-Gymnasium
Albert-Schweitzer-Realschule
Kindergarten Nürtinger Straße
Kindergarten Taunusstraße
Kindergarten Paul-Gerhardt-Weg
Otto-Hahn-Gymnasium
Eduard-Mörike-Schule
Kindergarten Geleener Straße
Erich Kästner-Schule
Kindergarten Im Nebelloch
Lise-Meitner-Gymnasium
Kindergarten Goethestraße
Kindergarten Flugfeld 1
Kindergarten Flugfeld 2
Bezirksamt Dagersheim
Haus der Vereine
Grundschule Dagersheim
Vorläufige Endergebnisse
Die Bekanntgabe des Ergebnisses erfolgt nach der Schließung der Wahllokale und Auszählung der Wahlergebnisse. Diese sind hier nach 18 Uhr sichtbar.
Hier können Sie die Ergebnisse der Europawahl in der Stadt Böblingen einsehen.
Hier können Sie die Ergebnisse der Regionalwahl in der Stadt Böblingen einsehen.
Hier können Sie die Ergebnisse der Kreistagswahl in der Stadt Böblingen einsehen.
Hier können Sie die Ergebnisse der Gemeinderatswahl in der Stadt Böblingen einsehen.
Hier können Sie die Ergebnisse der Ortschaftsratswahl in der Stadt Böblingen einsehen.