Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Wer wahlberechtigt ist, was gewählt wird und wie die Wahlhandlung von statten geht, erfahren Sie unter dem folgenden Link:
Die Wahlbenachrichtigungen werden frühestens Mitte Januar 2025 an die Wahlberechtigten verschickt und gehen bis spätestens 2. Februar 2025 zu.
Am Wahlsonntag werden nach 18 Uhr die Ergebnisse der Bundestagswahl ermittelt. Am Wahlabend können Sie ab 18 Uhr das Ergebnis hier einsehen.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Bundestagswahl.
Öffentliche Bekanntmachungen und Veröffentlichungen
- Widerspruchsrecht gegen Auskünfte aus dem Melderegister an Parteien (114,8 KiB)
(Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Böblingen am 29. November 2024 - KW 48/2024)
Briefwahl
BRIEFWAHLBEANTRAGUNG FÜR DIE BUNDESTAGSWAHLEN AM 23. FEBRUAR 2025
Besonderheit bei vorgezogener Neuwahl am 23.02.2025
Bei einer vorgezogenen Neuwahl muss mit sehr kurzen Fristen gerechnet werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Wahlbenachrichtigung bereits im Januar erhalten werden, jedoch die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn deren Inhalt feststeht.
Aufgrund der Fristen über mögliche Einsprüche wird die Frist voraussichtlich erst Ende Januar enden.
Erst im Anschluss daran können die Stimmzettel gedruckt und an die Kommunen verteilt werden.
Bei einer vorzeitigen Neuwahl am 23.02.2025 wird aufgrund der engen Taktung voraussichtlich nur ein Zeitfenster von rund 14 Tagen für die Ausgabe und den Rückversand von Briefwahlunterlagen zur Verfügung stehen.
Wir bitten um Beachtung und empfehlen dringend nach Möglichkeit von der Option Gebrauch zu machen, Briefwahlunterlagen direkt bei der Gemeinde abzugeben oder einzuwerfen, um sicherzustellen, dass diese rechtzeitig eingehen.
Ab wann werden Briefwahlunterlagen versandt?
Der Briefwahlversand beginnt voraussichtlich Mitte Februar 2025.
Ab wann kann Briefwahl beantragt werden?
Briefwahl kann ab sofort beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen können jedoch erst zwei Wochen vor der Wahl zugestellt werden, da der Druck und die Lieferung der Stimmzettel abgewartet werden muss.
- per Wahlbenachrichtigung
Jede/r Wahlberechtigte erhält per Post bis spätestens 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigungen werden in Briefform zugestellt.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist auf der Rückseite ein Wahlscheinantrag aufgedruckt. Der ausgefüllte Antrag kann per Post an das Bürgeramt Böblingen, Marktplatz 16, 71032 Böblingen zurückgeschickt werden.
Er muss dort bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr vorliegen. Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Zu- und Rücksendung Ihrer Briefwahlunterlagen ein. - per Internet / per QR-Code
Beim Aufruf dieses Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Hier können Sie bis zum 18.02.2025, 12.00 Uhr online Briefwahl beantragen.
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und
Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. - persönlich im Bürgeramt (Neues Rathaus, Marktplatz 16)
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgeramt beantragt und abgeholt werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, gleich vor Ort zu wählen. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis mit.
Bei Vollmachtserteilung ist die Unterschrift des Wahlberechtigten auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zusätzlich erforderlich. Der oder die Bevollmächtigte muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. - per eMail
Ebenfalls möglich ist die Beantragung per Email an das Bürgeramt. Dabei müssen Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und Wohnanschrift und die gegebenenfalls abweichende Versandanschrift angegeben werden. Die Wahlberechtigten werden gebeten, auch die Wahlbezirksnummer und die Wählernummer anzugeben. Ihren Antrag senden Sie bitte bis spätestens 18. Februar 2025 um 12:00 Uhr. Für danach eingegangene Anträge, kann die rechtzeitige Zustellung nicht mehr gewährleistet werden.
Wer seine Wahlbenachrichtigung bis zum 02.02.2025 nicht erhalten haben sollte, wird gebeten, sich mit dem Bürgeramt (buergeramt@boeblingen.de) in Verbindung zu setzen.
Informationen für Blinde und Personen mit Sehbehinderung
Bei Bundestags- und Europawahlen können Blinde und Wählerinnen und Wähler mit Sehbehinderung ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben.
Alle Informationen finden Sie hier.
Wahllokale
Rathaus Altbau, Eingang Pfarrgasse
Rathaus Altbau, Wolfgang-Brumme-Saal, Eingang Marktplatz
Ludwig-Uhland-Schule
Albert-Einstein-Gymnasium
Käthe-Kollwitz-Schule
Eichendorffschule
Paul-Lechler-Schule
Max-Planck-Gymnasium
Albert-Schweitzer-Realschule
Kindergarten Nürtinger Straße
Kindergarten Taunusstraße
Kindergarten Paul-Gerhardt-Weg
Otto-Hahn-Gymnasium
Eduard-Mörike-Schule
Kindergarten Geleener Straße
Erich Kästner-Schule
Kindergarten Im Nebelloch
Lise-Meitner-Gymnasium
Kindergarten Goethestraße
Tetragon EG Besprechungsraum Airbus
Tetragon 3 OG Besprechungsraum Boeing
Bezirksamt Dagersheim
Haus der Vereine
Grundschule Dagersheim
Vorläufiges Endergebnis
Die Bekanntgabe des Ergebnisses erfolgt nach der Schließung der Wahllokale und Auszählung der Wahlergebnisse.
„Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.“
Hier können Sie die Ergebnisse der Bundestagswahl ab Sonntag, 18.00 Uhr, einsehen.