Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung

Liebe Böblingerinnen und Böblinger,

trotz hoher Steuereinnahmen besteht auch bei uns in Böblingen Bedarf zur Haushaltskonsolidierung. Die Ursache dafür ist, dass wir für eine Stadt unserer Größenordnung eine überdurchschnittliche Infrastruktur bzw. hohe Standards in unseren öffentlichen Einrichtungen anbieten. Aber unsere Entgelte und allgemeinen Steuereinnahmen reichen tendenziell nicht aus, um diesen Standard zu finanzieren und dauerhaft auch zu erhalten. 

Der Ergebnishaushalt (laufender Aufwand und Ertrag) der Stadt Böblingen ist nach heutigem Planungsstand dauerhaft nicht ausgeglichen. So weist der Haushaltsplan im Ergebnishaushalt für das Jahr 2016 ein Defizit in Höhe von 6 Mio. Euro aus. Im Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019 werden rund 4 Mio. Euro Defizit erwartet – und dies in Zeiten guter Konjunktur und damit überdurchschnittlicher Steuereinnahmen.

Eine Ursache dafür ist sicher der weitreichende Ausbau des Bereichs Bildung und Betreuung. Es wurden neben dem Ausbau der Ü3-Betreuung insbesondere erhebliche zusätzliche Kapazitäten für die Betreuung unter Dreijähriger geschaffen. Der Mittagstisch an Kitas und Schulen wurde eingerichtet, die Schulsozialarbeitet wurde ebenfalls ausgebaut. Hierfür waren beträchtliche Investitionen in die Gebäudeinfrastruktur notwendig. Ins Gewicht fallen zugleich die in diesem Zusammenhang deutlich angestiegenen zusätzlichen jährlichen Aufwendungen für den allgemeinen Sachaufwand sowie für das notwendige Verwaltungs- und Betreuungspersonal. Hinzu kommen Einwohnerzuwachs und allgemeine Preissteigerungen. Zudem wird die Aufgabenerledigung durch gesetzliche Vorgaben oder Rechtsprechung komplexer.

An dieser Stelle ist aber darauf hinzuweissen, dass selbst ein ausgeglichener Ergebnishaushalt nur bedingt zukunftsfähig ist.

Bei einem ausgeglichenen Ergebnishaushalt stehen für Investitionen, neben möglichen Grundstückerlösen, im Wesentlichen nur die im Ergebnishaushalt erwirtschafteten Abschreibungen in Höhe von durchschnittlich 11 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Diesem Betrag stehen derzeit jedoch durchschnittlich rund 19 Millionen Euro allein an Bauinvestitionen gegenüber, um dem bestehenden Sanierungsstau im Bereich der kommunalen Infrastruktur (Gebäude, Straßen, Brücken etc.) in den kommenden Jahren entgegenzuwirken.
Schafft es die Stadt nicht, zeitnah ein deutliches positives Ergebnis im Ergebnishaushalt zu erwirtschaften, führt dies unweigerlich dazu, dass die derzeit bestehenden und in der Vergangenheit angesparten liquiden Mittel in Anspruch genommen werden müssen.
Diese sind aber endlich und stehen demnach nicht unbeschränkt zur Verfügung. In letzter Konsequenz müssen danach zur Finanzierung von Investitionen Kredite aufgenommen werden.
Dies würde zu einem deutlichen Anstieg der Verschuldung führen - trotz hoher Steuereinnahmen.

Von daher ist es dringend notwendig und geboten, den Ergebnishaushalt strukturell zu entlasten.
Diese Einschätzung teilt auch das Regierungspräsidium Stuttgart in seiner Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2016:

„Vor diesem Hintergrund sollte das Hauptaugenmerk bei der künftigen Haushaltsplanung darauf ausgerichtet werden, die Ertragskraft des konsumtiven Bereichs noch vor einer etwaigen Abkühlung der Konjunktur zu steigern, um baldmöglichst eine ausgewogene Balance zwischen Erträgen und Aufwendungen zu erreichen und die geplante Neuverschuldung in den Folgejahren bestmöglich zu begrenzen. Dazu sind weitere Sparanstrengungen auf der Basis fortlaufender Aufgabenkritik, angemessener Standardabsenkung, strikter Ausgabendisziplin und konsequenter Einnahmenausschöpfung notwendig.“

Produktorientierte Potenzialanalyse

Die Verwaltung hat daher eine Produktorientierte Potenzialanalyse erarbeitet, um der Haushaltsstrukturkommission bzw. dem Gemeinderat aufzuzeigen, welche Standardreduzierungen mit welchen Auswirkungen für die Nutzer und welchem Einsparpotenzial möglich sind. Dies reicht vom Verzicht auf entbehrliche Leistungen unter weitgehender Beibehaltung des Normalstandards über spürbare, aber noch erträgliche Kürzung von Leistungen bis hin zu Maßnahmen, die bei freiwilligen Aufgaben die komplette Beendigung der Aufgabenwahrnehmung oder Schließung der Einrichtung bedeuten würde. Bei Pflichtaufgaben würde hier der Standard auf das gesetzlich mindestens Notwendige reduziert.

Uns ist diese übersichtliche und nachvollziehbare Darstellung sehr wichtig. Es muss uns allen bewusst sein, dass pauschale Kürzungen bei Personal- und Sachkosten, verbunden mit dem Auftrag, alles weiterhin so zu gewährleisten wie bisher, schlichtweg nicht möglich sind. Auf Verringerungen bei den Ressourcen folgen demnach auch zwingend Einschränkungen bei der Leistung. 

Warum eine Produktorientierte Potenzialanalyse?

Bis in die neunziger Jahre war es teilweise noch Gegenstand der Haushaltskonsolidierung, pauschal Stellen und Sachmittel zu reduzieren. Dass am Ende die Aufgaben doch noch rechtmäßig erledigt wurden, war der Möglichkeit geschuldet, durch fortschreitenden Technikeinsatz die Effizienz deutlich zu steigern. Beispiele dafür sind die Effizienzverbesserungen, die in den siebziger Jahren durch die Massendatenverarbeitung oder bis in die Neunziger durch Sachbearbeiter-unterstützende Verfahren möglich waren. Parallel wurden bei der Stadt Böblingen regelmäßig Organisationsuntersuchungen durchgeführt, die weitere Effizienzverbesserungen und Personalreduzierungen mit sich brachten.

Bei den Prozessuntersuchungen der letzten Jahre waren demzufolge dann auch nur noch in geringem Maße Möglichkeiten gegeben, Synergien zu nutzen oder Aufgaben weiter zu verdichten.

Im Gegenteil: Inzwischen müssen häufig zusätzliche Aufgaben bei gleichen Ressourcen miterledigt werden, regelmäßige Arbeitsverdichtung ist die normale Folge. Wo sich aber Aufgaben erheblich erhöht haben, musste Personal nach entsprechenden Berechnungen definitiv ausgeweitet werden (Kinderbetreuung, Bau, Wohngeld etc.).

Deshalb lassen sich die Ausgaben nur reduzieren, wenn Aufgaben oder Standards reduziert oder sogar ganz aufgegeben werden.

Welche grundsätzlichen Potentiale gibt es?

Einsparpotenziale bestehen grundsätzlich darin, eine Aufgabe komplett entfallen zu lassen oder lediglich den Standard zu reduzieren. Bei Pflichtaufgaben hingegen muss die Gemeinde im Rahmen ihrer kommunalen Zuständigkeit die Leistung erbringen. Hier kann lediglich der Standard gesenkt werden.

Was bedeuten die farblichen Abstufungen?

Gegenüber der unveränderten Aufgabenwahrnehmung im Status quo lassen sich unterschiedliche Eingriffstiefen in etwa wie folgt beschreiben bzw. farblich kennzeichnen:

„gelb“:
Verzicht auf entbehrliche Leistungen oder überzogene Standards unter weitgehender Beibehaltung der Aufgabenwahrnehmung auf den Normalstandard, Anpassung der Preise an Durchschnittswerte

„orange“:
Spürbare, aber noch erträgliche Kürzung von Leistungen (merkliche Einschränkung von Leistungen, ohne dass die Aufgabe ganz aufgegeben wird, Verringerung von Qualität und Standard) und Erhöhung von Preisen

„rot“:
Sehr schmerzhafte Kürzung von Leistungen (weitgehende Reduzierung von Leistungen mit nachhaltigen Folgen) und Erhöhung von Preisen.

Auf Basis der gesamten Potenzialanalyse mit einem möglichen maximalen Gesamtvolumen von 28 Mio. Euro haben Verwaltung und Gemeinderat ein Paket erarbeitet, das bei voller Jahreswirkung rund 3,8 Mio. Euro an Einsparungen bringt. Allein an diesem Verhältnis ist schon abzulesen, dass die vorgeschlagenen Eingriffe äußerst maßvoll sind.

Der Konsolidierungsbetrag splittet sich in rund 3,2 Mio. Euro Erlösverbesserungen und 0,6 Mio. Euro Aufwandsreduzierungen auf.
Einen Großteil der Einnahmenverbesserungen bewirkt die Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer von 360 v. H. auf 380 v. H.
Zum Vergleich: Der durchschnittliche Gewerbesteuer-Hebesatz der großen Kreisstädte der Region Stuttgart einschließlich der Landeshauptstadt liegt bei rund 379 v.H.
Damit wurde ein deutliches Signal gesetzt, dass nicht erheblich in die bestehenden Qualitäten unserer Aufgabenwahrnehmung eingegriffen werden soll. Vielmehr sollen die Vielzahl unserer öffentlichen Einrichtungen und die dort erbrachten Qualitäten weitestgehend erhalten bleiben, aber umgekehrt auch mit mindestens durchschnittlichen Steuersätzen finanziert werden.

Ihr
 
Wolfgang Lützner
Oberbürgermeister
    

Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung


Die ausgewählten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung finden Sie hier. (184 KiB)

Die gesamte Potenzialanalyse

Die gesamte Potenzialanalyse gegliedert nach Aufgabenbereichen finden Sie nachfolgend:

Weitere Erläuterungen zur Potenzialanalyse

Die Potenzialanalyse der einzelnen Ämter gliedert sich nach deren Produktgruppen im Haushaltsplan.
Vor den jeweiligen Potenzialen „gelb, orange und rot“ ist die Produktgruppe kurz beschrieben: Es ist gelistet, welche Produkte, also Leistungen, sie nach dem Kommunalen Produktplan umfasst und ob es sich dabei um freiwillige oder Pflichtaufgaben handelt.
 
Positive Erlöse bzw. positive Aufwendungen zeigen an, ob die Beträge das Haushaltsergebnis verbessern.
 
Manchmal ist es möglich, dass bei Reduzierungen des Aufwands (also einem positiven Beitrag zur Verbesserung des Haushalts) damit gerechnet werden muss, dass die Leistung dann weniger nachgefragt wird und somit Erlöseinbußen zu befürchten sind. In einem solchen Fall haben die Erlösbeträge ein negatives Vorzeichen. Die letzte Spalte „Gesamtpotenzial“ zeigt also immer an, um welchen Betrag die Maßnahme den Haushalt insgesamt entlastet.
 
Bei der Erarbeitung der Potenzialanalyse haben die Ämter auch Maßnahmen beleuchtet, die letztlich bei näherer Prüfung wieder verworfen wurden. Um zu dokumentieren, dass diese Überlegungen nicht vergessen wurden, wurden zwei verschiedene Wege gewählt. Manche Ämter haben die Maßnahme als Potenzial gelistet, aber mit dem Betrag „0“ bepreist.
Andere haben am Ende der Maßnahmenliste entsprechende Bemerkungen angefügt.
 
Wenn Sie Verständnisfragen zur Potenzialanalyse haben, können Sie uns diese gerne unter
Haushalt2017@boeblingen.de mailen.

THH 00 Gemeindeorgane

THH 00 Gemeindeorgane (111,3 KiB)

THH 10 Hauptamt

THH 10 Hauptamt (236,6 KiB)

THH 14 Rechnungsprüfungsamt

THH 23 Liegenschafts- und Wirtschaftsförderungsamt

THH 32 Bürger- und Ordnungsamt

THH 41 Amt für Kultur

THH 20 Kämmereiamt (auch THH 80 und THH 99)

THH 40 Amt für Jugend, Schule und Sport

THH 50 Amt für Soziales

THH 60 Baurechts- und Bauverwaltungsamt

THH 61 Amt für Stadtentwicklung und Städtebau

THH 65 Amt für Gebäudemanagement

THH 66 Tiefbau- und Grünflächenamt

Weitere Informationen